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   BGH, 18.10.2022 - X ZR 36/21   

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https://dejure.org/2022,39618
BGH, 18.10.2022 - X ZR 36/21 (https://dejure.org/2022,39618)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2022 - X ZR 36/21 (https://dejure.org/2022,39618)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - X ZR 36/21 (https://dejure.org/2022,39618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 32 Abs. 5 PatG, § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PatG, § 40 Abs. 6 PatG, § 119 Abs. 1 PatG, § 119 Abs. 5 Satz 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Zugänglichkeit der einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegenden Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens

  • rewis.io

    Gesperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Zugänglichkeit der einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegenden Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Gesperre

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Akteneinsicht im Patentanmeldungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97

    Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund -

    Auszug aus BGH, 18.10.2022 - X ZR 36/21
    Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - X ZR 166/97, juris Rn. 33).

    Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, sind Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich (BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - X ZR 166/97, juris Rn. 33; ebenso Melullis in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl. 2015, § 3 Rn. 95; Keukenschrijver in Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 9. Aufl. 2020, § 3 Rn. 39).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19
    Durch Urteil vom 18.10.2022 (Az. X ZR 36/21; Anlage B 31; GRUR 2023, 325 - Gesperre) hat der Bundesgerichtshof auf die Berufung der Klägerin - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zu 1. - die Entscheidung des Bundespatentgerichts abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Vor diesem Hintergrund liegt dem Klagepatent das technische Problem zugrunde, ein Schloss bereitzustellen, das sich mit geringem Kraftaufwand öffnen lässt und einen möglichst einfachen Aufbau aufweist (BGH, Urt. v. 18.10.2022 - X ZR 36/21, Anlage B 31; GRUR 2023, 325 Rn. 13 [nachfolgend nur: NU]), wobei das Schloss die Position Vorrast und die Position Hauptrast sicher bereitstellen können soll (Abs. [0014]).

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