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   BGH, 18.11.1955 - 5 StR 420/55   

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https://dejure.org/1955,2431
BGH, 18.11.1955 - 5 StR 420/55 (https://dejure.org/1955,2431)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1955 - 5 StR 420/55 (https://dejure.org/1955,2431)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 (https://dejure.org/1955,2431)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.03.1954 - RReg. 2 St 847/53

    Rüge der Ablehnung eines Beweisantrags in der Revision

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - 5 StR 420/55
    Einer solchen ausdrücklichen Erwähnung bedurfte es auch nicht, weil die Entscheidungsgründe dem Senat ohnehin durch die sachlichrechtliche Nachprüfung bekannt werden (so auch BayObLG in NJW 1955, 563).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - 5 StR 420/55
    In jedem Falle sollten anerkannte Psychiater oder Psychologen (nicht blöde Pädagogen) ausgewählt werden (vgl. u.a. BGHSt 7, 82 [84, 85]).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Wenn auch die Rechtfertigungsschrift Beweisantrag und Gerichtsbeschluß nicht im Zusammenhang und auch nicht in ihrem ganzen Inhalt wiedergibt, so vermittelt sie doch zusammen mit den eingehenden Erörterungen im Urteil hierzu ein ausreichendes Bild über diese Verfahrensrüge (vgl. BGH Urteile vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272 und vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Daher kann sich der Angeklagte zur Darlegung der Einhaltung der Voraussetzungen einer wirksamen Rüge auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - (abgedruckt bei Dallinger in MDR 1956, 272) berufen, wonach sich u.U. die Behauptung solcher Tatsachen erübrigt, die dem Revisionsgericht ohnehin infolge der auf Grund der Sachrüge nötigen Überprüfung des Urteils bekannt werden.
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Dies ist vorliegend jedoch ausreichend, da der Senat den Antrag und die Gründe seiner Ablehnung den Urteilsgründen entnehmen kann, die er auf die Sachrüge ohnehin der sachlich-rechtlichen Nachprüfung unterziehen muß (BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdnr. 102 zu § 344 StPO mit w. Nachw.; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    Die Einzelheiten ergeben sich unschwer aus den Urteilsgründen, die dem Senat ohnehin durch die sachliche Nachprüfung bekannt werden (vgl. auch BGH Urteil vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger in MDR 1956, 272 und Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63 -).
  • BGH, 19.06.1956 - 5 StR 71/56

    Rechtsmittel

    Da diese erst in den Urteilsgründen beschieden werden können, mag es zwar - wenigstens bei gleichzeitiger Sachrüge - entbehrlich sein, die einschlägigen Stellen der Urteilsgründe wiederzugeben (vgl hierzu BayObLG in NJW 1955, 563 und BGH 5 StR 420/55 vom 18.11.1955 bei Dallinger MDR 1956, 272).
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