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   BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69   

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BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69 (https://dejure.org/1969,546)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1969 - 1 StR 361/69 (https://dejure.org/1969,546)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1969 - 1 StR 361/69 (https://dejure.org/1969,546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 167
  • NJW 1970, 338
  • MDR 1970, 341
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Der Begriff "beharrlich" wird auch an anderer Stelle im StGB verwendet (§ 56f Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 67g Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 70b Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 184 e StGB) und dort regelmäßig als wiederholtes Handeln oder andauerndes Verhalten interpretiert, das eine Missachtung des Verbots oder Gleichgültigkeit des Täters erkennen lässt (Fischer aaO § 184 e Rdn. 5; Valerius aaO S. 322; vgl. auch BGHSt 23, 167, 172 f.).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Eine solche Auslegung würde den Begriff des Glücksspiels in dieser Vorschrift so unbestimmt machen, daß § 284 StGB mit dem aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Bestimmtheitsgebot unvereinbar wäre; dieses Gebot verlangt, daß jedermann vorhersehen kann, welches Handeln mit welcher Strafe bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (BGHSt 23, 167, 171; 28, 312, 313 je m. w. Nachw.; vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. § 1 StGB Rdn. 12 ff; Eser in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 1 StGB Rdn. 20 ff).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird, auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73

    Änderung von Strafgesetzen nach Erlass des angefochtenen Urteils; Streichung des

    Die angenommenen Verstöße gegen § 184 StGB und gegen § 361 Nr. 6 c StGB sind keine selbständigen Taten, sie sind rechtliche Gesichtspunkte eines einzigen Lebensvorgangs; das verbotswidrige "der Unzucht Nachgehen" i.S.d. § 361 Nr. 6 c StGB ist zwar schon vollendet mit einem Verhalten, das nur auf die Vornahme unzüchtiger Handlungen abzielt, ohne daß es zu dieser bereits gekommen ist (BGHSt 23, 167 -173-; OLG Koblenz NJW 1957, 1684 [OLG Koblenz 01.08.1957 - 2 Ws 230/57] ; Mösl, a.a.O., § 361 Rdn. 24, Schönke-Schröder, a.a.O., § 361 Rdn. 38; Lackner-Maaßen, a.a.O., § 361 Anm. 6 f).

    Die Ausführung des Geschlechtsverkehrs ist auch nicht batbestandsirrelevant; denn entgegen der Ansicht der Angeklagten unterfallen dem innerhalb des Sperrgebiets verbotenen Verhalten nicht nur auf die Prostitution abzielende Handlungen auf Straßen oder Plätzen, sondern auch die Vornahme der sexuellen Handlungen selbst, auch wenn diese - wie üblich - in einem Gebäude stattfindet (BGHSt 23, 167 -174-).

  • BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80

    Steuerhinterziehung durch illegale Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen einer

    Nur eine solche Auslegung wird auch den Anforderungen gerecht, die an das Gesetz, was seine Klarheit und Bestimmtheit angeht, zu stellen sind (vgl. BGHSt 23, 167, 171 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; 25, 151, 156) [BGH 20.03.1973 - 1 StR 513/72].
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der

    Das Führen von Verhandlungen mit dem Betreiber eines Bordells über eine Tätigkeit als Prostituierte in dem Bordell zielt aber gerade nicht unmittelbar (vgl. BGHSt 23, 167, 173; Laufhütte a.a.O. § 180 a Rdn. 5 StGB) auf eine - würde sie ausgeführt - als Prostitution zu bezeichnende Betätigung, wie dies bei den typischen Anbahnungshandlungen wie dem Sichanbieten auf der Straße (vgl. BVerfGE NStZ 1985, 131), in Animierlokalen oder Bordellen (vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 180 a Rdn. 1 a) der Fall ist.
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 145.73

    Rechtsmittel

    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).
  • LG Oldenburg, 20.07.1972 - 335/72
    Das gilt umso mehr, als einerseits der geringe Unrechtsgehalt der unter Strafe gestellten Handlungsweise einer Ordnungswidrigkeit etwa gleichsteht und als andererseits Wortlaut, Inhalt und Zweck der Binnenschiffuntersuchungsordnung nicht zu einer anderen Auslegung nötigen (vgl. BGHSt 23/167 ff).
  • OLG München, 11.01.2013 - LBG-Z 1/12

    Grenzen zahnärztlicher Werbung: Eine Radiowerbung, die zum Wechsel des Zahnarztes

    Im Übrigen hegt das Landesberufsgericht durchgreifende Zweifel, ob mangels entsprechender Regelung in Anlehnung an § 15 StGB (vgl. BGHSt 23, 167/171) eine nur fahrlässige Begehung einer Berufspflichtverletzung mit berufsrechtlichen Sanktionen belegt werden kann.
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72

    Verpflichtung zur Kennzeichnung von Kraftstoffpreisen - Anforderungen an die

    Die Bestimmtheit eines Gebots ist aber Grundvoraussetzung jeder für Fälle der Zuwiderhandlung vorgesehenen strafrechtlichen Sanktion (vgl. BGHSt 23, 167, 171 unter Hinweis auf BVerfGE 25, 269, 285 f.; BVerfGE 26, 41, 42).
  • LBerG Heilberufe Bayern, 11.01.2013 - LBG-Z 1/12

    Umfang der Urteilsgründe bei freisprechenden Urteilen des Landesberufsgerichts;

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