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   BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88   

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https://dejure.org/1988,6400
BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88 (https://dejure.org/1988,6400)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1988 - 3 StR 481/88 (https://dejure.org/1988,6400)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88 (https://dejure.org/1988,6400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme - Verurteilung wegen des Gebrauchens unechter Urkunden - Herstellung und Gebrauch der falschen Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr durch einen anderen als den Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88
    Die Unterstützung, welche der Angeklagte auf Grund des vorgefaßten Tatplans jeweils in beiden Abschnitten des Tatgeschehens (zur Herstellung und zum Gebrauchmachen) leistete, war als einheitliche Tat erst mit dem Gebrauchmachen der Ausweise durch die Zeugen beendet (vgl. BGHSt 5, 291, 293; 17, 97, 99).
  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88
    Die Unterstützung, welche der Angeklagte auf Grund des vorgefaßten Tatplans jeweils in beiden Abschnitten des Tatgeschehens (zur Herstellung und zum Gebrauchmachen) leistete, war als einheitliche Tat erst mit dem Gebrauchmachen der Ausweise durch die Zeugen beendet (vgl. BGHSt 5, 291, 293; 17, 97, 99).
  • RG, 23.09.1924 - I 54/24

    1. Welche Bedeutung hat der Begriff des mittelbaren Täters für die

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88
    Nach den Feststellungen versteht sich eine solche Annahme, die durchaus möglich ist (vgl. RGSt 58, 279; 70, 12, 16 zu §§ 267, 270 StGB in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Artikels 11 der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29. Mai 1943, RGBl. I S. 339), nicht von selbst; in Betracht kommen auch Anstiftung und Beihilfe (vgl. Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 267 Rdn. 33 und 34).
  • RG, 13.12.1935 - 4 D 1008/35

    1. Zur Grenzziehung zwischen Amtsunterschlagung und Betrug. Ist Tateinheit

    Auszug aus BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88
    Nach den Feststellungen versteht sich eine solche Annahme, die durchaus möglich ist (vgl. RGSt 58, 279; 70, 12, 16 zu §§ 267, 270 StGB in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Artikels 11 der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29. Mai 1943, RGBl. I S. 339), nicht von selbst; in Betracht kommen auch Anstiftung und Beihilfe (vgl. Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 267 Rdn. 33 und 34).
  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12

    Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde: kein eigenhändiges Delikt;

    Demgemäß kommt auch eine Beteiligung des Auftraggebers als Mittäter an der Herstellung der unechten Urkunden durch einen anderen in Betracht (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, 343; vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    Arbeitsteiliges Vorgehen genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 267 StGB Rn. 48 mwN).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Dass der Angeklagte - mutmaßlich - die Nutzer von U3.to ebenso wenig kannte, wie diesen umgekehrt die Person des Angeklagten bekannt gewesen sein muss, spielt schließlich für die mittäterschaftliche Zurechnung keine Rolle (BGH NStZ 2010, 342; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; Hilgert/Greth, a.a.O. Rz. 787).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Demgemäß kommt auch eine Beteiligung des Auftraggebers als Mittäter an der Herstellung der unechten Urkunden durch einen Anderen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 16 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; MünchKommStGB/Erb § 267 Rn. 213; Cramer/Heine in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 267 Rn. 97).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 2 Ss 325/08

    Fälschung von Gesundheitszeugnissen: Ausstellen von Attesten durch eine

    Allerdings kann in einem solchen Fall die Vorlage der Urkunde durch die Mittelsperson an den zu Täuschenden nach allgemeinen Grundsätzen der Mittäterschaft zuzurechnen sein (BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Zwar ist bereits durch die erste Verwirklichung einer der Tatvarianten des § 267 Abs. 1 StGB eine Tatvollendung eingetreten; eine durch das Fälschen oder Verfälschen vollendete Tat wird - entsprechenden Vorsatz vorausgesetzt - durch den Gebrauch beendet (vgl. BGHSt 5, 291, 293; BGH, Beschluss vom 18. November 1988 - 3 StR 481/88 [juris]).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges

    (1) Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es sich beim Herstellen und Gebrauchmachen einer unechten Urkunde nicht um ein eigenhändiges Delikt handelt, sodass Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1967 ? 4 StR 26/67, MDR 1967, 547, 548; Beschlüsse vom 18. November 1988 ? 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; vom 30. Januar 2013 ? 4 StR 510/12, NStZ-RR 2013, 168).
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