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   BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07   

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https://dejure.org/2008,2540
BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07 (https://dejure.org/2008,2540)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - XI ZR 157/07 (https://dejure.org/2008,2540)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 (https://dejure.org/2008,2540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag zum Erwerb eines Appartements; Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrages und Geschäftsbesorgungsvertrages zum Erwerb eines Appartements; Rückzahlung eines Nettodarlehensbetrages nebst marktüblicher Verzinsung ; ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 7; ; HWiG § 1 a.F.; ; HWiG § 1 Abs. 1 a.F.; ; HWiG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; HWiG § 3; ; BGB § 104 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 § 488 § 675
    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden Bauherrenmodellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    Das ist anzunehmen, wenn der Verkaufspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung (Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 47, vom 19. Juni 2007 - XI ZR 142/05, WM 2007, 1456 Rn. 13, vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05, WM 2007, 1651 Rn. 15, vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 31, vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 38, vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 38, vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 14 und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 16), wobei die im Kaufpreis enthaltenen Nebenkosten nicht in den Vergleich einzubeziehen sind (Senatsurteile vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 38, vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683 Rn. 38, vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, juris Rn. 29 und vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12, WM 2014, 124 Rn. 24).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Der Käufer hat nämlich grundsätzlich keinen Anspruch zu einem Erwerb des Objekts zu dessen Verkehrswert, sondern es bleibt den Vertragsparteien bis zu den Grenzen der Sittenwidrigkeit und des Wuchers überlassen, welchen Kaufpreis sie vereinbaren, so dass der Verkäufer im Regelfall nicht verpflichtet ist, den Wert des Kaufobjekts offen zu legen, selbst wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt (BGHZ 158, 110, 119; BGH, Urteile vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, WM 2003, 1686, 1688 und vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, WM 2007, 174, Tz. 8; Senatsurteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62, vom 6. November 2007 - XI ZR 322/03, WM 2008, 115, Tz. 48 m.w.N. und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, juris, Tz. 37).

    Das Berufungsgericht hat vielmehr zutreffend erkannt, dass jeder Verkaufspreis über dem reinen Verkehrswert liegende Gewinnanteile und Vertriebskosten enthalten kann und dass grundsätzlich keine Verpflichtung des Verkäufers, und schon gar nicht der finanzierenden Bank, besteht, dem Käufer ungefragt eine nähere Aufschlüsselung des Kaufpreises der Immobilie zu geben (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, juris, Tz. 32) und den darin enthaltenen Provisionsanteil offen zu legen (BGH, Urteile vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62, vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, aaO, vom 8. Oktober 2004 - V ZR 18/04, WM 2004, 2349, 2351 und vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, aaO).

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Die Indizwirkung für die Kausalität nimmt allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGHZ 131, 385, 392 ; Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243, Tz. 14 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).

    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt ist (BGHZ 123, 380, 393 m.w.N.), ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (st. Rspr. u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995, Tz. 15 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (Senatsurteile vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243, Tz. 14 , vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 11 , vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292, Tz. 20 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22 m.w.N.).

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass es dem Verbraucher bei Wegfall der Indizwirkung unbenommen ist, den Nachweis einer gleichwohl bestehenden Kausalität zu führen (Senatsurteile BGHZ 131, 385, 392 und vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, Tz. 22; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Die Indizwirkung für die Kausalität nimmt allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (Senatsurteile vom 16. Januar 1996 - XI ZR 116/95, BGHZ 131, 385, 392, vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243 Rn. 14, vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15, vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, BeckRS 2008, 26951 Rn. 22 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HwiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH Urteil vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 104/08

    Finanzierter Immobilienkauf zu Anlagezwecken: Widerruf eines Darlehensvertrages

    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HwiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (zuletzt: BGH Urteil vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07.

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (zuletzt Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - ; 18. März 2008 - XI ZR 246/06 - ; 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - ; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - => 1 und vom 6. November 2007 - ZR XI 322/03 -), wobei die in dem Gesamtaufwand für den Erwerb enthaltenen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Provisionen und Gebühren für Mietgarantie und Finanzierungsvermittlung nicht zu berücksichtigen sind.

    Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt (zuletzt BGH Urteil vom 18. November 2008 a.a.O., siehe auch Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 -).

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Verwirkung bei Erklärung des Widerrufs acht

    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen dem Anbahnungsgespräch und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH Urteil vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Bislang hat es der BGH mehrfach (Urteil vom 23.10.2007, Az. XI ZR 167/05; Urteil vom 18.11.2008, Az. XI ZR 157/07 - jeweils dortige Homepage) dahinstehen lassen, ob Kläger zur sittenwidrigen Überteuerung überhaupt schlüssig vorgetragen haben, indem sie sich in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Verkehrswert im Zeitpunkt des Erwerbs beziehen, was auch vorliegend der Fall ist.

    In seinem Urteil vom 18.11.2008 hat der XI. Zivilsenat des BGH (XI ZR 157/07 - bei juris) einen Vortrag, wonach ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsse, wenn sich eine sittenwidrige Überteuerung nach einer vereinfachten Ertragswertberechnung (Jahreskaltmiete X 14) ergebe, sogar unter erfolgter Vorlage eines privaten Sachverständigengutachtens als unsubstantiiert im Hinblick auf eine sittenwidrige Überteuerung qualifiziert und u.a. ausgeführt: " Zu dem Verkehrswert haben die Beklagten dagegen unspezifiziert behauptet, dieser betrage weniger als die Hälfte des Kaufpreises und sich insoweit auf ein Privatgutachten des Sachverständigen ... berufen, das jedoch für das von den Beklagten erworbene Appartement nicht aussagekräftig ist.

  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch

    Bislang hat es der BGH mehrfach (Urteil vom 23.10.2007, Az. XI ZR 167/05; Urteil vom 18.11.2008, Az. XI ZR 157/07 - jeweils dortige Homepage) dahinstehen lassen, ob Kläger zur sittenwidrigen Überteuerung überhaupt schlüssig vorgetragen haben, indem sie sich in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Verkehrswert im Zeitpunkt des Erwerbs beziehen, was auch vorliegend der Fall ist.

    In seinem Urteil vom 18.11.2008 hat der XI. Zivilsenat des BGH (XI ZR 157/07 - bei juris) einen Vortrag, wonach ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsse, wenn sich eine sittenwidrige Überteuerung nach einer vereinfachten Ertragswertberechnung (Jahreskaltmiete X 14) ergebe, sogar unter Vorlage eines privaten Sachverständigengutachtens als unsubstantiiert im Hinblick auf eine sittenwidrige Überteuerung qualifiziert und u.a. ausgeführt: " Zu dem Verkehrswert haben die Beklagten dagegen unspezifiziert behauptet, dieser betrage weniger als die Hälfte des Kaufpreises und sich insoweit auf ein Privatgutachten des Sachverständigen H berufen, das jedoch für das von den Beklagten erworbene Appartement nicht aussagekräftig ist.

  • LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14

    Erwerb und Verpachtung einer Photovoltaikanlage als Verbraucherhandeln

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung der dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen für den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl einen Bauträger als auch an einzelne Bewerber in schwerwiegende Interessenskonflikte verwickelt, oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissenvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und diesen auch erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008, XI ZR 157/07).

    c) Ein institutionalisiertes Zusammenwirken der Beklagten mit der ... bzw. der ... das zu einer Vermutung der Kenntnis der Beklagten von einer evidenten arglistigen Täuschung führen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008, XI ZR 157/07) liegt ebenfalls nicht vor.

  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter

  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

  • KG, 02.09.2011 - 4 U 9/10

    Finanzierter Wohnungseigentumskauf im Steuersparmodell:

  • LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 503/14

    Rückabwicklung eines Darlehens nach Widerruf sowie Schadensersatzansprüche aus

  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 34 U 3/12

    Verbraucherrisiko - Vom eigenen Vermögensberater übervorteilt? Finanzierendes

  • OLG Frankfurt, 05.09.2012 - 23 U 119/09

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken:

  • OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 86/08

    Kreditfinanzierter Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken;

  • OLG Bamberg, 03.04.2009 - 6 U 29/08

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage: Zurechenbarkeit der vom

  • OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz; Schadensersatz

  • OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11

    Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer

  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 18/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen

  • LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12

    Geldentschädigung: Herstellung von Bildaufnahmen während gynäkologischer

  • OLG Brandenburg, 08.07.2009 - 4 U 152/08

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist; Fristbeginn

  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

  • LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
  • OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 4 U 47/08

    Darlehensvertrag: Rückzahlung eines zur Ablösung eines Darlehensvertrages

  • LG Berlin, 30.03.2015 - 37 O 113/14
  • OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13

    Rückabwicklung eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung an einem

  • OLG Brandenburg, 30.06.2010 - 3 U 117/08

    Bankenhaftung bei finanzierten Kapitalanlagen: Eigentumswohnungskauf zu

  • OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

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