Rechtsprechung
BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91a ZPO, § 26 Abs 1 S 1 UrhG, § 26 Abs 4 S 1 UrhG
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren in einem Verfahren wegen urheberrechtlicher Auskunftsansprüche gegen einen Kunsthändler über die mit seiner Beteiligung veräußerten Werke - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des hypothetischen Obiegens der Revision für Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung der Hauptsache im Revisionsverfahren; Beteiligung des Kunsthändlers oder Versteigerers als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler an der Weiterveräußerung des ...
- rewis.io
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren in einem Verfahren wegen urheberrechtlicher Auskunftsansprüche gegen einen Kunsthändler über die mit seiner Beteiligung veräußerten Werke
- rewis.io
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren in einem Verfahren wegen urheberrechtlicher Auskunftsansprüche gegen einen Kunsthändler über die mit seiner Beteiligung veräußerten Werke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des hypothetischen Obiegens der Revision für Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung der Hauptsache im Revisionsverfahren; Beteiligung des Kunsthändlers oder Versteigerers als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler an der Weiterveräußerung des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Auskunft über die Weiterveräußerung von Originalwerken der Kunst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH entscheidet erneut im Fall »Sammlung Ahlers« zum Auskunftsanspruch nach § 26 UrhG
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 291
- ZUM 2011, 340
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.2003 - I ZR 68/01
Vereinbarkeit der Gewährung von "Treuepunkten" mit der ZugabeVO
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09
Eine Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Revisionsverfahren erklärt werden (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - I ZR 68/01, GRUR 2004, 350).a) Wird die Erledigung der Hauptsache im Revisionsverfahren erklärt, ist bei der Entscheidung nach § 91a ZPO zu berücksichtigen, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, GRUR 2004, 350).
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05
Sammlung Ahlers
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09
Er hat die Berufung des Beklagten gegen das dem allgemeinen Auskunftsanspruch stattgebenden Urteil des Landgerichts zurückgewiesen und die Sache im Übrigen zur neuen Verhandlung und Entscheidung über den die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05, BGHZ 177, 319 - Sammlung Ahlers).Ein Kunsthändler wird als Vermittler tätig, wenn er das Veräußerungsgeschäft zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber fördert (BGHZ 177, 319 Rn. 15 - Sammlung Ahlers).
- OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 11 U 63/03
Auskunftspflicht des Kunstvermittlers nach § 26 UrhG
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09
Das Berufungsgericht hat dem die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch erneut stattgegeben (OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Mai 2009 - 11 U 63/03, juris). - OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 11 U 63/03
Folgerechtsauskunftsanspruch bei Veräußerung eines Werkes der bildenden Kunst: …
Auszug aus BGH, 18.11.2010 - I ZR 86/09
Das Berufungsgericht hat den allgemeinen Auskunftsanspruch abgewiesen und dem die "Sammlung Ahlers" betreffenden Auskunftsanspruch stattgegeben (OLG Frankfurt a.M., GRUR 2005, 1034).
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 9/21
Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung; …
Für die Kostenentscheidung ist darauf abzustellen, ob die Rechtsbeschwerde des Gläubigers Erfolg gehabt hätte, wenn die Hauptsache nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 8;… Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 120/09, PharmR 2014, 257, 258 [juris Rn. 7]). - BGH, 26.02.2014 - I ZR 72/08
Zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken
Nach der - auch im Revisionsverfahren noch möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 6 mwN) - Erklärung der Klägerin, dass die Hauptsache erledigt sei, ist, nachdem die Beklagte der Erledigungserklärung zugestimmt hat, gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.Dabei ist maßgeblich, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 8 mwN).
- BGH, 26.02.2014 - I ZR 119/09
Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische …
Nach der - auch im Revisionsverfahren noch möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 6 mwN) - Erklärung der Klägerin, dass die Hauptsache erledigt sei, ist, nachdem die Beklagte der Erledigungserklärung zugestimmt hat, gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.Dabei ist maßgeblich, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 8 mwN).
- BGH, 26.02.2014 - I ZR 120/09
Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische …
Nach der - auch im Revisionsverfahren noch möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 6 mwN) - Erklärung der Klägerin, dass die Hauptsache erledigt sei, ist, nachdem die Beklagte der Erledigungserklärung zugestimmt hat, gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.Dabei ist maßgeblich, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 8 mwN).
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 119/09
Berichtigung einer Entscheiudng wegen offenbarer Unrichtigkeit
Nach der - auch im Revisionsverfahren noch möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 6 mwN) - Erklärung der Klägerin, dass die Hauptsache erledigt sei, ist, nachdem die Beklagte der Erledigungserklärung zugestimmt hat, gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.Dabei ist maßgeblich, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 8 mwN).
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 120/09
Berichtigung des Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit
Nach der - auch im Revisionsverfahren noch möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 6 mwN) - Erklärung der Klägerin, dass die Hauptsache erledigt sei, ist, nachdem die Beklagte der Erledigungserklärung zugestimmt hat, gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.Dabei ist maßgeblich, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, GRUR-RR 2011, 291 Rn. 8 mwN).
- BGH, 20.07.2012 - IX ZR 138/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserkllärung i.R.e. Revision
Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Revision Erfolg gehabt hätte, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - I ZR 86/09, ZUM 2011, 340 Rn. 8).