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   BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10   

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https://dejure.org/2010,10229
BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10 (https://dejure.org/2010,10229)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - V ZB 121/10 (https://dejure.org/2010,10229)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - V ZB 121/10 (https://dejure.org/2010,10229)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates hinsichtlich einer Abschiebungsandrohung für die Erlangung genügenden Rechtsschutzes; Überprüfung einer die Freiheitsentziehung anordnenden Beschlusses im Beschwerdeverfahren von Amts wegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates hinsichtlich einer Abschiebungsandrohung für die Erlangung genügenden Rechtsschutzes; Überprüfung einer die Freiheitsentziehung anordnenden Beschlusses im Beschwerdeverfahren von Amts wegen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Bestätigung der einstweilige Anordnung wegen unwirksamer Abschiebungsanordnung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Bestätigung der einstweilige Anordnung wegen unwirksamer Abschiebungsanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Berücksichtigt werden müssen auch erst nach der Haftanordnung entstandene, auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beruhende Abschiebungshindernisse (vgl. BVerfG, NJW 1987, 3076; NVwZ 1996, Beilage 3, S. 17, 18; NJW 2009, 2659, 2660).

    Abschiebungshindernisse, die auf einstweiligen Anordnungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 123 VwGO beruhen, stellen nämlich nur dann zugleich Hafthindernisse dar, wenn sie einer Abschiebung auf Dauer oder auf längere Zeit entgegenstehen (vgl. BVerfG, NJW 1987, 3076; NVwZ 1996, Beilage 3, S. 17, 18; NJW 2009, 2659, 2660).

    Liegt eine solche Anordnung des Verwaltungsgerichts vor, muss der Haftrichter im Rahmen der von ihm nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG vorzunehmenden Prognose darüber befinden, ob das Hafthindernis innerhalb der Frist von drei Monaten seit Haftbeginn voraussichtlich behoben werden wird (BVerfG, NVwZ 1996, Beilage 3, S. 17, 18; NJW 2009, 2659, 2660).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Das gilt auch, wenn der Ausländer keine oder falsche Angaben über seine Staatsangehörigkeit gemacht hat (BVerwGE 111, 343, 346).

    Die Informationspflicht der Behörde über den Zielstaat besteht unabhängig davon, wie sich der Ausländer im Verfahren verhalten hat (vgl. BVerwGE 111, 343, 346).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 212) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist teilweise begründet.

    Darauf ist ein die Freiheitsentziehung anordnender Beschluss im Beschwerdeverfahren ebenfalls von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152 Rn. 27; vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 18).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 212) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist teilweise begründet.

    Die Haftordnung des Amtsgerichts vom 25. Februar 2010, die nach dem im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellten Antrag ebenfalls Gegenstand rechtlicher Nachprüfung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154), hat den Betroffenen dagegen nicht in seinen Rechten verletzt.

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Darauf ist ein die Freiheitsentziehung anordnender Beschluss im Beschwerdeverfahren ebenfalls von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152 Rn. 27; vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 18).

    Aufgrund der von dem Beschwerdegericht angestellten Prognose über die Durchführbarkeit der Abschiebung (siehe oben 1. b)) wirkt es sich im Ergebnis nicht aus, dass die erstinstanzliche Entscheidung keine Prüfung der Haftvoraussetzung nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG erkennen lässt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1174 Rn. 37).

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Berücksichtigt werden müssen auch erst nach der Haftanordnung entstandene, auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beruhende Abschiebungshindernisse (vgl. BVerfG, NJW 1987, 3076; NVwZ 1996, Beilage 3, S. 17, 18; NJW 2009, 2659, 2660).

    Abschiebungshindernisse, die auf einstweiligen Anordnungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 123 VwGO beruhen, stellen nämlich nur dann zugleich Hafthindernisse dar, wenn sie einer Abschiebung auf Dauer oder auf längere Zeit entgegenstehen (vgl. BVerfG, NJW 1987, 3076; NVwZ 1996, Beilage 3, S. 17, 18; NJW 2009, 2659, 2660).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 212) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist teilweise begründet.
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Der Haftrichter hat grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt; denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06

    Abschiebungshaft: Rechtswidrigkeit der Verlängerung wegen Verletzung des

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Danach stellt sich die wegen eines Fehlers der Behörde nötig werdende Fortdauer der Haft über mehrere Wochen als ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen dar (vgl. OLG Hamm, OLGR 2009, 639; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 891, 892).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 13/09

    Fortdauer der Auslieferungshaft bei unterbliebener Abschiebung

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10
    Danach stellt sich die wegen eines Fehlers der Behörde nötig werdende Fortdauer der Haft über mehrere Wochen als ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen dar (vgl. OLG Hamm, OLGR 2009, 639; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 891, 892).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    cc) Anhaltspunkte dafür, dass die gebotene, aber unterlassene Nachfrage bei dem Verwaltungsgericht Gesichtspunkte erbracht hätte, die die Prognose gerechtfertigt hätten, der Eilantrag werde innerhalb der angeordneten Haftdauer zurückgewiesen und das mit seinem Erfolg eintretende Abschiebungs- und Hafthindernis (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 10) werde nicht eintreten, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Abschiebungshaft kann auch angeordnet werden, wenn in der Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG der Zielstaat noch nicht konkret benannt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 22).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

    Sicherungshaft kann zwar auch im Beschwerdeverfahren durch das Beschwerdegericht aufzuheben sein, wenn sich dort herausgestellt hat, dass die Gründe für die Haftanordnung nicht mehr vorliegen (BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 9).
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