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   BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15   

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https://dejure.org/2015,39630
BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15 (https://dejure.org/2015,39630)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2015 - XII ZB 16/15 (https://dejure.org/2015,39630)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2015 - XII ZB 16/15 (https://dejure.org/2015,39630)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 BGB, § 1902 BGB
    Aufhebung einer Betreuerbestellung: Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Vertretung in Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten

  • IWW

    § 1908 d Abs. 1 BGB, § 1902 BGB, § ... 1908 d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1896 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1907 Abs. 1, 2 BGB, § 1902 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 2, 1902
    Betreuung mit Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten und der Vertretung ggü. Behörden und Gerichten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten; Aufhebung einer Betreuung; Wegfall des Betreuungsbedarfs für einen von der Betreuungsanordnung erfassten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Betreuung, Aufgabenkreise, objektiver Betreuungsbedarf

  • rewis.io

    Aufhebung einer Betreuerbestellung: Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Vertretung in Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten

  • rabüro.de

    Zur Aufhebung einer Betreuerbestellung wegen Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten; Aufhebung einer Betreuung; Wegfall des Betreuungsbedarfs für einen von der Betreuungsanordnung erfassten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsbedarf für Wohnungsangelegenheiten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung nur bei konkretem Bedarf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Betreuung wegen eines fehlenden konkreten Betreuungsbedarfs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Betreuung wegen eines fehlenden konkreten Betreuungsbedarfs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Notwendigkeit einer Betreuerbestellung für Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" sowie "Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten" bei Möglichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Betroffenen - Betreuungsbedarf besteht bei eigenständiger Wahrnehmung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 387
  • MDR 2016, 213
  • FGPrax 2016, 82
  • FamRZ 2016, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15
    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 7 mwN).

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 9 mwN).

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Betreute krankheitsbedingt dazu neigt, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15
    Das ist schon dann der Fall, wenn eines der die Betreuung begründenden Tatbestandsmerkmale des § 1896 BGB weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 6).

    Davon kann etwa ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 11 und vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 7).

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14

    Betreuung: Aufhebung wegen "Unbetreubarkeit" des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15
    Davon kann etwa ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 11 und vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 7).

    Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit des Betroffenen ist allerdings Zurückhaltung geboten (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - XII ZB 16/15 - FamRZ 2016, 291 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15

    Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im

    Hierfür genügt es, wenn eines der die Betreuung begründenden Tatbestandsmerkmale des § 1896 BGB weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - XII ZB 16/15 - FamRZ 2016, 291 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Hierfür genügt es, wenn eines der die Betreuung begründenden Tatbestandsmerkmale des § 1896 BGB weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - XII ZB 16/15 - FamRZ 2016, 291 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamburg, 05.02.2021 - 2 Ws 4/21

    Beteiligung des Betreuers in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder

    Gemäß § 1902 BGB vertritt der Betreuer in seinem Aufgabenkreis den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, so dass in der Betreuerbestellung ausdrücklich auch für einen Aufgabenkreis der "Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten" im Regelfall lediglich eine entbehrliche, aber unschädliche Klarstellung hinsichtlich der sich aus der Vorschrift ergebenden Vertretungsberechtigung des Betreuers liegt, es sei denn, der Betreute neige krankheitsbedingt dazu, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen (BGH NJW-RR 2016, 387; KG FamRZ 2008, 919).
  • OLG Hamm, 10.08.2022 - 11 U 197/21

    Kindergeld; Einkommen; Anrechnung; Hilfe zum Lebensunterhalt

    Daher bedarf es eines konkreten Bezugs zu einer bestimmten Angelegenheit oder einem bestimmten behördlichen oder gerichtlichen Verfahren (BGH, Beschluss vom 21.01.2015 - XII ZB 324/14, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - XII ZB 16/15, juris Rn. 17; Bienwald , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1896 Rn. 173).
  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 540/20

    Wird die vom erstinstanzlichen Gericht für eine Betreuung festgesetzte

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen (Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - XII ZB 16/15 - FamRZ 2016, 291 Rn. 17 mwN).
  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Ob und für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen, wobei es genügt, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 - XII ZB 16/15, Rn. 11).
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Ob und für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen, wobei es genügt, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (BGH, Beschl. v. 18.11.2015 - XII ZB 16/15, Rn. 11).
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