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   BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19   

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https://dejure.org/2019,41688
BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2019,41688)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2019,41688)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2019 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2019,41688)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO; Beendigung der Verschwiegenheitspflicht mit dem Tod des Beteiligten

  • rewis.io

    Befreiung von Verschwiegenheitsverpflichtung eines Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BNotO § 18 Abs. 2 ; BNotO § 18 Abs. 2 Hs. 2
    Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2 , 2. Halbs. BNotO ; Beendigung der Verschwiegenheitspflicht mit dem Tod des Beteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht des Notars

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2003 - NotZ 23/02

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Befreiung eines Notars von

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19
    Für die Erteilung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO genügt es, wenn durch den Todesfall das Interesse des oder der Urkundsbeteiligten an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 781, juris Rn. 22).

    Im Rahmen dieser Regelung ist nur über die auf einen bestimmten tatsächlichen Vorgang bezogene Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht zu entscheiden, aber nicht (auch nicht nur mittelbar) darüber, ob überhaupt und wie der bei einer stattgebenden Entscheidung von seiner Verschwiegenheitspflicht entbundene Notar dem Antragsteller die erstrebte Information zu verschaffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 782, juris Rn. 24).

  • OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18

    Notaranspruch auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19
    OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18 -.
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