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   BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20   

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https://dejure.org/2020,41958
BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20 (https://dejure.org/2020,41958)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 4 StR 372/20 (https://dejure.org/2020,41958)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 4 StR 372/20 (https://dejure.org/2020,41958)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 64 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Präzisierung der Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Rechtsgrundlage für die Einziehung einer Maschinenpistole nebst Munition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 S. 1; StGB § 74 Abs. 2
    Präzisierung der Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz: Rechtsgrundlage für die Einziehung einer Maschinenpistole nebst Munition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 466/18

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung eines

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14).
  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16

    Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14).
  • BGH, 20.12.2016 - 4 StR 484/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 361/07

    Waffengesetz; Kriegswaffenkontrollgesetz; Maschinenpistole; Munition; Einziehung

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
    Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist auf Munition anwendbar, allerdings gilt dies nur für Munition mit Hartkerngeschossen, Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschossen sind vom Kriegswaffenkontrollgesetz ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 ? 2 StR 351/07, NStZ-RR 2008, 154 mwN).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 56/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20
    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Eine der Anregung des Generalbundesanwalts folgende Korrektur durch den Senat kommt nicht in Betracht, da sich die Einziehungsgegenstände nicht eindeutig aus der Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2021 - 6 StR 312/20, vom 18. November 2020 - 4 StR 372/20, jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 252/23
    Darüber hinaus nimmt der Senat die vom Generalbundesanwalt beantragte Präzisierung der Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich der Einziehungsgegenstand insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergibt, so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 372/20 Rn. 3 mwN).
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