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   BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19   

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BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19 (https://dejure.org/2020,41959)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 4 StR 422/19 (https://dejure.org/2020,41959)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 4 StR 422/19 (https://dejure.org/2020,41959)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (sexuelle Handlungen zwischen einer über 21 Jahren und einer unter 16 Jahren alten Person: fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung, wertende Gesamtbetrachtung, Merkmal des Ausnutzens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 182 Abs. 5 StGB, § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vornahme von sexuellen Handlungen an einer Person unter 16 Jahren und Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung als sexueller Missbrauch eines Jugendlichen

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Ausnutzen der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung des Tatopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182 Abs. 3 Nr. 1
    Vornahme von sexuellen Handlungen an einer Person unter 16 Jahren und Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung als sexueller Missbrauch eines Jugendlichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 224
  • StV 2021, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2020 - 1 StR 221/20

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren (Ausnutzen

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19
    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).

    Dabei ist wertend zu beurteilen, ob der Jugendliche im Zeitpunkt der Tatbegehung nach seiner geistigen und seelischen Entwicklung reif genug war, die Bedeutung und Tragweite der konkreten sexuellen Handlung für seine Person angemessen zu erfassen und sein Handeln in Bezug auf den (erwachsenen) Täter danach auszurichten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 346; BT-Drucks. 12/4584, S. 8, BT-Drucks. 18/2601, S. 29; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 13a).

    Ein weiteres Indiz für das Bestehen eines solchen "Machtgefälles' kann auch ein erheblicher Altersunterschied sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 346; BT-Drucks. 12/4584, S. 8; Hörnle et al., Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch, S. 136; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 182 Rn. 65).

    Das Merkmal des Ausnutzens ist erfüllt, wenn sich der Täter die Unreife seines Opfers mit seinem unlauteren Verhalten bewusst zunutze macht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 346).

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17

    Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht;

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19
    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).

    Ersteres wird dann zweifelhaft sein, wenn das jugendliche Opfer - etwa durch Retardierung im intellektuellen Bereich oder ausgeprägte soziale Fehlentwicklungen bedingt - einen bedeutenden Mangel an Urteilsvermögen aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75 f.; MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 182 Rn. 61; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 182 Rn. 12a; AnwK-StGB/Lederer, 3. Aufl., § 182 Rn. 24).

  • BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Selbstbestimmungsfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19
    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).
  • BGH, 23.01.2008 - 2 StR 555/07

    Beweiswürdigung (Erinnerung einer jugendlichen Zeugin; Aussagekonstanz;

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19
    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).
  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Anwendbarkeit bei Kindern)

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19
    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).
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