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   BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20   

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BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20 (https://dejure.org/2020,40685)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 4 StR 35/20 (https://dejure.org/2020,40685)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20 (https://dejure.org/2020,40685)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in Vergessenheit geratener Schlüssel); schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung: Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus; Begriff der anderen Tat; Bezugspunkt der Verdeckungsabsicht); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 3 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 StPO, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 StGB, § 306a StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 244 Abs. 1 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahl sowie wegen ; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Wohnungseinbruchdiebstahl: Verwendung eines falschen Schlüssels bei Benutzung eines vom Berechtigten vergessenen Schlüssels

  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
    In Vergessenheit geratener Schlüssel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
    Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahl sowie wegen; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vergissmeinnicht-Fall

    §§ 242, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Falscher Schlüssel" bei Vergessen der Existenz?

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    "Falscher Schlüssel" bei Vergessen der Existenz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 194
  • NJW 2021, 1107
  • NStZ 2021, 167
  • StV 2021, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.01.1967 - 4 StR 467/66

    Ablehnung des Vorsitzenden der Strafkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung mit Blick auf die strafrechtlichen Folgen eines Wohnungseinbruch- bzw. eines Nachschlüsseldiebstahls nicht bereits dann erfüllt, wenn der Täter sich eines zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Schlüssels lediglich unbefugt bedient und diesen zur Begehung eines (Wohnungseinbruch-) Diebstahls missbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 - 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Beschluss vom 11. Juli 1986 - 2 StR 352/86; Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97).

    Von dem Erfordernis eines ausdrücklich erklärten oder durch äußere Umstände erkennbar gewordenen konkludenten Entwidmungswillen ist der Bundesgerichtshof für den Fall eines gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Schlüssels zwar abgerückt und hat es insoweit als ausreichend gesehen, dass der Berechtigte den Diebstahl bzw. das Abhandenkommen des Schlüssels bemerkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 ? 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Urteil vom 7. Juni 1983 - 5 StR 290/83; Beschluss vom 20. April 2005 - 1 StR 123/05).

    An dem Grundsatz einer vom Willen des Berechtigten getragenen Entwidmung hat der Bundesgerichtshof gleichwohl auch in diesen Fällen festgehalten und darauf verwiesen, dass ein gestohlener oder auf andere Weise abhanden gekommener Schlüssel die Bestimmung zur rechtmäßigen Öffnung nicht von selbst verliert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 ? 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Beschluss vom 20. April 2005 - 1 StR 123/05).

    Jedoch sei mit dem Bemerken des Diebstahls davon auszugehen, dass der Berechtigte mit der Verwendung des Schlüssels seiner ursprünglichen Bestimmung gemäß nicht mehr einverstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 ? 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189).

  • BGH, 20.04.2005 - 1 StR 123/05

    Schwerer Fall des Diebstahls (falscher Schlüssel: keine Anwendung auf abhanden

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Von dem Erfordernis eines ausdrücklich erklärten oder durch äußere Umstände erkennbar gewordenen konkludenten Entwidmungswillen ist der Bundesgerichtshof für den Fall eines gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Schlüssels zwar abgerückt und hat es insoweit als ausreichend gesehen, dass der Berechtigte den Diebstahl bzw. das Abhandenkommen des Schlüssels bemerkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 ? 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Urteil vom 7. Juni 1983 - 5 StR 290/83; Beschluss vom 20. April 2005 - 1 StR 123/05).

    An dem Grundsatz einer vom Willen des Berechtigten getragenen Entwidmung hat der Bundesgerichtshof gleichwohl auch in diesen Fällen festgehalten und darauf verwiesen, dass ein gestohlener oder auf andere Weise abhanden gekommener Schlüssel die Bestimmung zur rechtmäßigen Öffnung nicht von selbst verliert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 ? 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Beschluss vom 20. April 2005 - 1 StR 123/05).

  • BGH, 24.02.1959 - 5 StR 668/58
    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Der entsprechende Wille kann aber auch durch ein erkennbar auf eine Entwidmung gerichtetes Verhalten konkludent zum Ausdruck gebracht werden (so schon RGSt 4, 414; BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 668/58, BGHSt 13, 15).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa eine Entwidmung eines ohne Wissen des Vermieters beim Mieter verbliebenen Schlüssels darin gesehen, dass der Vermieter den Mieter aus dem beendeten Mietverhältnis entlässt, die Räume wieder an sich bringt und damit konkludent kundtut, dass nur die in seinem Besitz befindlichen Schlüssel fortan zur Öffnung der Räumlichkeiten bestimmt sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1959 - 5 StR 668/58; siehe auch RGSt 11, 436 für die Überlassung einer Mietsache an den Mieter).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Wie bei § 211 Abs. 2 StGB und § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB kann die "andere' Tat auch eine solche sein, die zu dem Brandstiftungsdelikt in Tateinheit steht (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211-219; vom 9. August 2000 - 3 StR 139/00).

    Die (Verdeckungs-)Absicht im Sinne der Nr. 2 muss sich auf die Verknüpfung zwischen dem Handeln des Brandstifters und dem von ihm verfolgten Zweck beziehen (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 141/08 zur Ermöglichungsabsicht); im Hinblick auf das Grunddelikt genügt grundsätzlich dolus eventualis (vgl. BGH, aaO).

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Eine teilweise Zerstörung ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 ? 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 14. Januar 2014 ? 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17).

    Das ist dann der Fall, wenn für den "verständigen' Wohnungsinhaber die Wohnung wegen der Brandlegungsfolgen für eine beträchtliche Zeit nicht mehr benutzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08).

  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Das ist dann der Fall, wenn für den "verständigen' Wohnungsinhaber die Wohnung wegen der Brandlegungsfolgen für eine beträchtliche Zeit nicht mehr benutzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08).
  • BGH, 11.07.1986 - 2 StR 352/86

    Definition eines "falschen Schlüssels"

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung mit Blick auf die strafrechtlichen Folgen eines Wohnungseinbruch- bzw. eines Nachschlüsseldiebstahls nicht bereits dann erfüllt, wenn der Täter sich eines zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Schlüssels lediglich unbefugt bedient und diesen zur Begehung eines (Wohnungseinbruch-) Diebstahls missbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1967 - 4 StR 467/66, BGHSt 21, 189; Beschluss vom 11. Juli 1986 - 2 StR 352/86; Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97).
  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 474/16

    Mord (Verdeckungsabsicht: Entfallen bei vollständiger Aufklärung der Tat, in

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Der Senat kann offenlassen, ob hinsichtlich der Brandstiftung auch dann bedingter Vorsatz ausreicht, wenn nach der Tätervorstellung die Verdeckung allein durch den Erfolg der schweren Brandstiftung erreichbar erscheint (vgl. zum Mord in Verdeckungsabsicht nur BGH, Urteile vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94; vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 359 ff.; vom 26. Juli 1967 - 2 StR 368/67, BGHSt 21, 283).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Strafbemessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 ? 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19).
  • BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60

    Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb des Gebäudes i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
    Maßgeblich ist deshalb für die Frage, ob ein Schlüssel im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB falsch ist, allein der Wille des zur Verfügung über die Wohnung Berechtigten, ob er den Schlüssel nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Wohnungsschlosses bestimmt sehen möchte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1960 - 5 StR 129/60, BGHSt 14, 291; MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl., 2017, StGB § 243 Rn. 28).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17

    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren

  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als

  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00

    Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2);

  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 141/08

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht der Ermöglichung eines

  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 290/83
  • RG, 21.09.1881 - 1787/81

    Was ist unter dem Thatbestandsmerkmal der Anwendung "falscher Schlüssel" bei dem

  • RG, 30.01.1885 - 76/85

    Ist ein Schlüssel, welcher zur Eröffnung einer verschließbaren Räumlichkeit

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Ein teilweises Zerstören im Sinne der genannten Vorschriften liegt bei der Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    a) Ein teilweises Zerstören liegt bei einer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (s. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7 f.).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 219/21

    Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Öffnen der Wohnungstür mit einem falschen

    Dies ist der Fall, wenn dem Schlüssel im Tatzeitpunkt die Widmung des Berechtigten zum Öffnen des Schlosses fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NStZ 2021, 167, 168 [zur Veröffentlichung in BGHSt 65, 194 vorgesehen]).
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    Schließlich dringt derjenige im Sinne der Vorschrift ein, der gegen oder ohne den Willen des Berechtigten die Räumlichkeit mit einem nicht oder nicht mehr zur Öffnung bestimmten Schlüssel oder einem sonstigen auf den Schließmechanismus des Verschlusses einwirkenden Werkzeug betritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, NStZ 2018, 212, und vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, BGHSt 65, 194, 195 f.; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 243 Rn. 25 ff.).
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