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   BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20   

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BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20 (https://dejure.org/2021,52245)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2021 - RiZ 5/20 (https://dejure.org/2021,52245)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2021 - RiZ 5/20 (https://dejure.org/2021,52245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Heranziehung eines Patentrichters zur Ausbildung von Patentanwaltsbewerber/innen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Heranziehung eines Patentrichters zur Ausbildung von Patentanwaltsbewerber/innen

  • datenbank.nwb.de

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ergibt sich eine Unzulässigkeit des Feststellungsantrages auch nicht aus dem Senatsurteil vom 8. Mai 1989 (RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426).

    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (Senatsurteile vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14; vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426 [juris Rn. 14]).

    Da das sachliche Begehren der Antragstellerin aber auf eine solche Feststellung hinausläuft, ist ihr Antrag entsprechend auszulegen (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426 [juris Rn. 17] zur Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung).

    Hingegen ist nicht zu prüfen, ob sie auch allgemein rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt ist (Senatsurteile vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88 aaO [juris Rn. 18]; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41 [juris Rn. 15 f.]).

    In diesem Rahmen kann ein Richter auch verpflichtet sein, an der Ausbildung des juristischen Nachwuchses, etwa eines Stationsreferendars, mitzuwirken (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426 [juris Rn. 22]; vgl. ferner Senatsurteile vom 14. September 1990 - RiZ(R) 3/90, BGHZ 112, 197 [juris Rn. 23]; vom 6. November 1986 - RiZ(R) 3/86, NJW 1987, 1198 [juris Rn. 23]; vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145 [juris Rn. 177]; BFH NJW 1980, 2600 [juris Rn. 12]; DGH Hamm DRiZ 1974, 232 f.; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 42 Rn. 8; Fürst, GKÖD Bd. I T § 42 Rn. 2 [Stand: September 2021]; Papier, NJW 2001, 1089, 1090; Thomas, Richterrecht S. 150 f.; v. Zwehl, Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst 3. Aufl., S. 106).

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei dieser Ausbildungstätigkeit nicht um das richterliche Hauptamt (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88 aaO).

    Hierunter fällt etwa die Ausbildung von Stationsreferendaren (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88 aaO; Schmidt-Räntsch, aaO § 4 Rn. 30).

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus der Stellung und Funktion eines Vorsitzenden (so ausdrücklich Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426 [juris Rn. 24 f.] für die Heranziehung eines Vorsitzenden einer Zivilkammer zur Referendarausbildung).

    Insoweit bestehen auch bezüglich der Referendarausbildung keine grundsätzlichen Unterschiede (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, aaO [juris Rn. 24]; vgl. auch Senatsurteil vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82, BGHZ 88, 1 [juris Rn. 2, 16], wonach die Ernennung zum Vorsitzenden Richter keinen Anspruch auf Freistellung von dem Nebenamt als Beisitzer eines Disziplinargerichts begründet).

    Ein derartiger Eingriff kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Richter durch unzumutbare Belastung mit Gerichtsverwaltungsaufgaben, hier der Ausbildung von Patentanwaltsbewerber/innen, in seiner Rechtsstellung als Richter faktisch verkürzt wird und er infolge der hierdurch eingetretenen starken Überlastung seiner eigentlichen Aufgabe der Rechtsprechungstätigkeit nicht mehr nachkommen kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426 [juris Rn. 26]; Fürst, GKÖD Bd. I T § 26 Rn. 64 [Stand: September 2021]; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 42 Rn. 9).

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Die Zulässigkeit dieser Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch im dienstgerichtlichen Verfahren allgemein anerkannt (vgl. Senatsurteile vom 4. März 2015 - RiZ(R) 3/14, NVwZ-RR 2015, 782 Rn. 32; vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, NJW 2010, 1886 Rn. 13; vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 8/08, juris Rn. 13; vom 4. April 1973 - RiZ(R) 3/72, DRiZ 1973, 281, 282; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 67 Rn. 9; Fürst, GKÖD Bd. I T § 67 Rn. 4 [Stand: September 2021]).

    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (Senatsurteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08, NJW 2010, 1886 Rn. 14; Kopp/Schenke aaO Rn. 141).

  • BFH, 07.02.1980 - IV R 37/76

    Vergütung, die ein Richter für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    In diesem Rahmen kann ein Richter auch verpflichtet sein, an der Ausbildung des juristischen Nachwuchses, etwa eines Stationsreferendars, mitzuwirken (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, NJW 1991, 426 [juris Rn. 22]; vgl. ferner Senatsurteile vom 14. September 1990 - RiZ(R) 3/90, BGHZ 112, 197 [juris Rn. 23]; vom 6. November 1986 - RiZ(R) 3/86, NJW 1987, 1198 [juris Rn. 23]; vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145 [juris Rn. 177]; BFH NJW 1980, 2600 [juris Rn. 12]; DGH Hamm DRiZ 1974, 232 f.; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 42 Rn. 8; Fürst, GKÖD Bd. I T § 42 Rn. 2 [Stand: September 2021]; Papier, NJW 2001, 1089, 1090; Thomas, Richterrecht S. 150 f.; v. Zwehl, Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst 3. Aufl., S. 106).

    Um eine unzulässige Form der Gruppenausbildung (vgl. BFH NJW 1980, 2600 [juris Rn. 12]; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl., § 42 Rn. 7) handelt es sich auch bei der Zuweisung mehrerer Bewerber/innen - im Falle der Antragstellerin zwei - zur Einzelausbildung jedenfalls nicht.

  • BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82

    Vorsitzender Richter als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Insoweit bestehen auch bezüglich der Referendarausbildung keine grundsätzlichen Unterschiede (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, aaO [juris Rn. 24]; vgl. auch Senatsurteil vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82, BGHZ 88, 1 [juris Rn. 2, 16], wonach die Ernennung zum Vorsitzenden Richter keinen Anspruch auf Freistellung von dem Nebenamt als Beisitzer eines Disziplinargerichts begründet).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 58.84

    Streitwertfestsetzung durch das Revisionsgericht; Höchstgrenze

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Der Streitwert wird entsprechend dem Regelstreitwert von 5.000 EUR gemäß § 52 Abs. 2 GKG und unter Berücksichtigung des Abschlags für die hier erhobene (Fortsetzungs-)Feststellungsklage auf 2.500 EUR festgesetzt (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - I R 6/91, juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84, juris Rn. 1).
  • BGH, 20.11.1967 - GSZ 1/67

    Vorsitzführung im Kollegialgericht

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Aus dem Gesetz ergibt sich keine Regelung, wonach Vorsitzende am Oberlandesgericht von vornherein von einer Ausbildung von Stationsreferendaren auszunehmen sind (vgl. auch BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 20. November 1967 - GSZ 1/67, BGHZ 49, 64 [juris Rn. 4] zur Zuweisung von Ausbildungsaufgaben an einen Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht).
  • BFH, 09.07.1996 - I R 6/91
    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Der Streitwert wird entsprechend dem Regelstreitwert von 5.000 EUR gemäß § 52 Abs. 2 GKG und unter Berücksichtigung des Abschlags für die hier erhobene (Fortsetzungs-)Feststellungsklage auf 2.500 EUR festgesetzt (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - I R 6/91, juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 4 C 58.84, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Des Weiteren ist Art. 3 Abs. 1 GG auch dann verletzt, wenn Personen oder Personengruppen verschieden behandelt werden, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 139, 285 Rn. 70 f.; BVerfG ZBR 2008, 171 [juris Rn. 23]).
  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvR 1121/06

    Zur Möglichkeit der Anreicherung des Hauptamtes eines Arztes und Professors an

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Des Weiteren ist Art. 3 Abs. 1 GG auch dann verletzt, wenn Personen oder Personengruppen verschieden behandelt werden, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 139, 285 Rn. 70 f.; BVerfG ZBR 2008, 171 [juris Rn. 23]).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
    Hingegen ist nicht zu prüfen, ob sie auch allgemein rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt ist (Senatsurteile vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88 aaO [juris Rn. 18]; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41 [juris Rn. 15 f.]).
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 8/08

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 3/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Teilzeitbeschäftigung eines

  • BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 3/72

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Richterdienstgerichten - Maßnahmen der

  • BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 3/86

    Einrichtung und Zuteilung des richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14

    Anforderungen an die Ermittlung der Eignung eines Bewerbers um das Amt eines

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14

    Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe:

  • BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 3/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Entlastungsbegehren an

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Rechtsstreit über die

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

  • BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09

    Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse;

  • VGH Hessen, 10.06.1988 - 1 TH 2568/87
  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Aus § 4 FGO, § 21f GVG folgt, dass einem Vorsitzenden Richter der Vorsitz in einem Spruchkörper zusteht und dass er in der Lage sein muss, richtungweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung dieses unter seinem Vorsitz stehenden Spruchkörpers zu nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82, BGHZ 88, 1 [juris Rn. 16] und vom 18. November 2021 - RiZ 5/20, juris Rn. 34).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20

    Heranziehung eines Richters zur Ausbildung von vier Patentanwaltsbewerber für den

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus den vom Antragsteller vorgebrachten sowie den dem Senat aus dem Parallelverfahren RiZ 5/20 bekannten Zahlen hinsichtlich der Eingänge sowie der unerledigten Verfahren für die Zeiträume 1. Januar bis 17./31. März 2020 sowie 1. Januar bis 23. November 2020.
  • OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 B 109/23

    Konkurrentenstreit um Stelle einer Vorsitzenden Richterin bzw. eines Vorsitzenden

    Das richterliche Hauptamt ist gemäß § 4 Abs. 1 DRiG i.V.m. Art. 92 GG auf die rechtsprechende Gewalt begrenzt (BGH, Urt. v. 18.11.2021 - RiZ 5/20, juris Rn. 28).
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