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BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigentümer - Besitzer - Vertragsansprüche - Besitzrecht - Haftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Ausschlußwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
Papierfundstellen
- NJW 1952, 257
- VersR 1952, 180
- BB 1952, 101
- DB 1952, 367
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50
Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51
Diese hat aber, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 19. Januar 1951 (BGHZ 1, 83 = NJW 1951, 403) und in der zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 5. Oktober 1951 - I ZR 92/50 - ausgeführt hat, als solche noch keine schlechthin verbindliche Wirkung für alle darunter fallenden Verträge, sondern es bedarf in jedem Falle einer Unterwerfung der Vertragsschließenden unter diese Rechtsordnung. - BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50
Raummiete und Lagervertrag
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51
Diese hat aber, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 19. Januar 1951 (BGHZ 1, 83 = NJW 1951, 403) und in der zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 5. Oktober 1951 - I ZR 92/50 - ausgeführt hat, als solche noch keine schlechthin verbindliche Wirkung für alle darunter fallenden Verträge, sondern es bedarf in jedem Falle einer Unterwerfung der Vertragsschließenden unter diese Rechtsordnung. - RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38
Rittergut - Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz
Auszug aus BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51
Das Reichsgericht hat in der Entscheidung des Großen Zivilsenats vom 30. Januar 1940 - RGZ 163, 348 352 - als einheitliche Meinung des Reichsgerichts klargestellt, daß für das Verhältnis des Eigentümers zum Besitzer das BGB in den §§ 985 ff eine erschöpfende Sonderregelung geschaffen habe, die alle aus einem solchen Verhältnis entstehenden Ansprüche regele und weitergehende Ansprüche aus allgemeinen Vorschriften, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung gemäß § 993 BGB ausschließe.
- BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88
Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck; …
Im übrigen sind Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB durch die Sonderregelung des Eigentümer-Besitzerverhältnisses ausgeschlossen (vgl. BGH Urteil vom 18. Dezember 1951 - I ZR 86/51, DB 1952, 367; BGHZ 56, 73, 77). - BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52
Treuhänder und Rückerstattungsverfahren
Inwieweit seine Verfügungsmacht über das seiner Verwaltung unterliegende Grundstück reicht, für die gemäß OGHZ 2, 1 [7] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1951 - I ZR 86/51 - S 6 Mitte (BB 1952, 101 = Betrieb 1952, 367 = VRS 4, 198) der Inhalt seiner Bestallung maßgebend ist, braucht nicht erörtert zu werden. - BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Rechtsmittel
Daß die Bestimmungen der §§ 987 ff BGB über die Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer wegen der Sachnutzungen eine in sich geschlossene und lückenlose Sonderregelung enthält, wie das Berufungsgericht annimmt, ist herrschende Meinung (RGZ 163, 348 [352]; BGH NJW 1952, 257 = Lind Möhr BGB § 985 (8)).
- BGH, 19.02.1954 - V ZR 66/53
Rechtsmittel
Der Umfang seiner Verfügungsbefugnis bestimmte die Bestallung (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1951 - I ZR 86/51 - S 6 Mitte -, BB 1952, 101 = Betrieb 1952, 367 = VRS 4, 198; OGHZ 2, 1 [7 unten]; OLG Düsseldorf, BB 1950, 577 r Sp unten). - BGH, 10.04.1963 - V ZR 221/61
Rechtsmittel
Sie meint unter Hinweis auf die Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen des Reichsgerichts vom 30. Januar 1940 (RGZ 163, 348, 352) und auf das auf diese Entscheidung Bezug nehmende Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1951, I ZR 86/51, LM § 985 BGB Nr. 8, die §§ 985 ff BGB stellten für das Verhältnis des Eigentümers zum Besitzer eine erschöpfende Sonderregelung dar, die - abgesehen von daneben bestehenden Vertragsansprüchen und über das Besitzrecht hinausgehenden widerrechtlichen Verfügungen des Besitzers - eine darüber hinausgehende Haftung des Besitzers aus unerlaubter Handlung ausschließe. - BGH, 22.04.1955 - V ZR 23/54
Rechtsmittel
Die Revision verkennt nicht, dass nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Vorschriften der §§ 985 ff BGB an sich die Beziehungen des Eigentümers zum Besitzer erschöpfend regeln (RGZ 163, 348 [352]; BGH vom 18. Dezember 1951 - I ZR 86/51 in Lind Möh, Wachschlagewerk Nr. 8 zu BGB § 985 = NJW 1952, 257 = Betrieb 1952, 367). - BGH, 01.12.1953 - I ZR 113/52
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß den ADSp an sich keine Allgemeinverbindlichkeit zukomme, sondern daß sie nur Vertragsbestandteil werden können wenn sich die Parteien dieser allgemein festgelegten Vertragsordnung unterwerfen (Urteil vom 18. Dezember 1951 - I ZR 86/51 - vom 28. April 1953 BHGZ 9, 301, vom 3. Februar 1953 BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52] ). - BGH, 04.11.1954 - IV ZR 91/54
Rechtsmittel
Für die ihm damit verliehenen Befugnisse ist daher in den Grenzen des Gesetzes die ihm erteilte Bestallung maßgebend (Urteil des I. Zivilsenats vom 18. Dezember 1951 - I ZR 86/51, LM § 985 BGB Nr. 8), Mit der Aushändigung der Bestallung ist ein ihm etwa vorher von einem anderen Offizier erteilter mündlicher Auftrag gegenstandslos geworden, so daß der darauf bezügliche Teil der Aussage des Zeugen H. für die rechtliche Beurteilung ohne Bedeutung ist.