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BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64
Bleibt es - unter Beachtung der in BGHSt 1, 152 aufgestellten Grundsätze - auch nach erneuter Beweisaufnahme ungewiß, ob der Angeklagte den Tatbestand des § 177 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn auch nur in der Form des Versuchs, erfüllt hat, steht jedoch die Verwirklichung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB außer Zweifel, so darf nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" als Rauschtat nur schwere Unzucht zugrundegelegt werden. - BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64
Eine Wahlfeststellung ist unzulässig (BGHSt 11, 100; OLG Oldenburg NJW 1959, 832 [OLG Oldenburg 20.12.1958 - 2 Ss 377/58]). - BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59
Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat …
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64
Wenn die Kammer gleichwohl an anderer Stelle (UA S. 12) zu dem Ergebnis gelangt, der Angeklagte habe den Tatbestand "zumindest" der versuchten Notzucht, "jedenfalls aber" den der vollendeten Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Gewalt verwirklicht, so berührt dieser nicht aufklärbare Widerspruch hinsichtlich der Feststellung der Rauschtat nicht nur den Strafausspruch, sondern auch die Schuldfrage (BGHSt 14, 114 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64
Zur rechtlichen Bezeichnung der Straftat gehört die Feststellung, ob der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (BGH NJW 1961, 2028, 2029 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 102/61] a.E.).