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   BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73   

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https://dejure.org/1973,8227
BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73 (https://dejure.org/1973,8227)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1973 - 1 StR 440/73 (https://dejure.org/1973,8227)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73 (https://dejure.org/1973,8227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessungserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73
    Er ist dabei allerdings verpflichtet, alle Umstände zu prüfen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1966, 894); nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen der Besonderheit des Falles entspricht oder ob die Sachlage die Anwendung des für mildere Fälle vorgesehenen außerordentlichen Strafrahmens gebietet (RGSt 48, 310; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 18.01.1966 - 1 StR 571/65

    Strafbarkeit wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an einem Mädchen unter 14

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73
    Er ist dabei allerdings verpflichtet, alle Umstände zu prüfen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1966, 894); nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen der Besonderheit des Falles entspricht oder ob die Sachlage die Anwendung des für mildere Fälle vorgesehenen außerordentlichen Strafrahmens gebietet (RGSt 48, 310; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73
    Er ist dabei allerdings verpflichtet, alle Umstände zu prüfen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1966, 894); nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen der Besonderheit des Falles entspricht oder ob die Sachlage die Anwendung des für mildere Fälle vorgesehenen außerordentlichen Strafrahmens gebietet (RGSt 48, 310; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • RG, 25.11.1913 - V 282/13

    Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden,

    Auszug aus BGH, 18.12.1973 - 1 StR 440/73
    Er ist dabei allerdings verpflichtet, alle Umstände zu prüfen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; BGHSt 4, 8, 9; BGH NJW 1966, 894); nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen der Besonderheit des Falles entspricht oder ob die Sachlage die Anwendung des für mildere Fälle vorgesehenen außerordentlichen Strafrahmens gebietet (RGSt 48, 310; BGH NJW 1960, 1869 Nr. 16).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Nur nach dem auf diese Weise durch Abwägung der belastenden und entlastenden Umstände (vgl. auch BGHSt 8, 186, 189; BGH Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 179/73 -)gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre (vgl. RGSt 68, 294; BGH Urteile vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73 - und vom 10. Februar 1976 - 1 StR 866/75 -), mit anderen Worten ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 -).
  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78

    Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich -

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamtbild kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre, ob der Fall also vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens gebietenden Maße abweicht (vgl. auch BGH, Urteile vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73 und vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147; vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77; Beschluß vom 9. Mai 1978 - 5 StR 232/78).
  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 866/75

    Anforderungen an die Begründung des Vorliegens eines minder schweren Falles der

    Bei dieser Prüfung ist es nicht ausreichend, wenn lediglich auf einzelne strafmildernde Umstände abgestellt wird, sondern erforderlich ist eine Abwägung der wesentlich entlastenden und belastenden Umstände (BGHSt 8, 186, 189; BGH NJW 1964, 261; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 179/73); denn nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen der Besonderheit des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre (RGSt 48, 308, 310; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73).
  • BGH, 12.11.1974 - 1 StR 555/74

    Versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Beschränkung

    Die Entscheidung darüber, ob mildernde Umstände zuzubilligen sind, ist Sache des Tatrichters (BGH GA 1963, 207; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73).
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