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   BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86   

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https://dejure.org/1986,659
BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86 (https://dejure.org/1986,659)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - VII ZR 22/86 (https://dejure.org/1986,659)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - VII ZR 22/86 (https://dejure.org/1986,659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Ablehnungsandrohung bei Ablehnung einer Nachbesserung durch den Unternehmer und Vornahme einer Ersatzvornahme - Erfüllungsanspruch auf Nachbesserung von Wohnungseigentümern - Antrag auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ablehnungsandrohung des § 634 Abs. 1 S. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2, Abs. 3, § 634 Abs. 1 S. 1, S. 3
    Ankündigung der Ersatzvornahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 889
  • NJW-RR 1987, 468 (Ls.)
  • MDR 1987, 574
  • BauR 1987, 209
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Fordert der Besteller den Unternehmer zur Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist auf und erklärt er zugleich, daß er nach fruchtlosem Fristablauf zwar Nachbesserung durch den Unternehmer ablehnen, aber lediglich zur Ersatzvornahme schreiten und zunächst einen angemessenen Vorschuß auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten anfordern werde, so liegt darin bei verständiger Würdigung keine Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB sondern die bloße Ankündigung, daß der Besteller von seinem Selbsthilferecht gem. § 633 Abs. 3 BGB Gebrauch machen wolle (im Anschluß an Senatsurteil NJW 1983, 1731).

    Wann eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen ist, wie also eine entsprechende Erklärung des Bestellers zu verstehen ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen (Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732).

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gibt es beim Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB keinen Anspruch auf "Vorschuß" (Senatsurteil BGHZ 61, 28).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Deshalb kann hier auch auf sich beruhen, inwieweit es überhaupt möglich ist, die Gewährleistungsregelung der VOB/B in einem Bau- oder Bauträgervertrag "isoliert" zu vereinbaren (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 96, 129 und v. 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 325/84

    AGB: lsolierte Vereinbarung des § 13 VOB/B

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Deshalb kann hier auch auf sich beruhen, inwieweit es überhaupt möglich ist, die Gewährleistungsregelung der VOB/B in einem Bau- oder Bauträgervertrag "isoliert" zu vereinbaren (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 96, 129 und v. 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 31/85

    Nachbesserungsanspruch: Abtretbarkeit

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Diese Sätze lassen erkennen, daß die Kläger bei Verzug der Beklagten mit der Mängelbeseitigung auf die ihnen nach § 633 Abs. 3 BGB zustehenden Rechte, nämlich Ersatzvornahme und Geltendmachung eines Kostenvorschußanspruchs, zurückgreifen und die Beklagten zunächst darauf hinweisen wollten (vgl. a. Senatsurteil NJW 1986, 713, 715, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 96, 146).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    So hat der Senat in BGHZ 74, 258, 260 ausgesprochen, daß Wohnungseigentümern die Ansprüche nach § 633 Abs. 2, 3 BGB dann nicht mehr zustehen, wenn sie durch Fristsetzung Nachbesserung verlangt und damit die Erklärung verbunden haben, daß sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine Mängelbeseitigung ablehnen und stattdessen Schadensersatz verlangen werden.
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Der Tatrichter hat daher bei der Prüfung der Frage, ob dem Verhalten des Bestellers eine Abnahme zu entnehmen ist, stets das gesamte Verhalten beider Parteien zu würdigen und darf sich nicht auf Teilaspekte beschränken (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.12.1986 - VII ZR 22/86, NJW 1987, 889, 890 zu 2); zu berücksichtigen sind auch die vom Besteller unter Zugrundelegung seines Sachvortrages beanspruchten Rechtsfolgen.
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Weder eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung nebst Ankündigung einer Ersatzvornahme oder der Geltendmachung einer Vorschussforderung noch die Aufforderung zur Erklärung über die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung genügen dem Erfordernis einer eindeutigen Erklärung im Sinne von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. (BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98 - Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 22/86 -).
  • OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01

    Kostenvorschuss des Werkunternehmers bei nicht absehbarer Durchführbarkeit der

    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98

    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines

    Ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt mit Blick auf das vertraglich nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, 889).
  • OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98

    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen

    g) Ein Vorschussanspruch zur Beseitigung der Mängel am Außenputz in Höhe von DM 25.990,00 steht der Beklagten nicht zu, da sie durch die Erfüllungsverweigerung der Klägerin den Nachbesserungsanspruch verloren hat (vgl. BGHZ 74, 258 [262]; BGH BauR 1987, 209 [210]).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 25 U 148/98

    Mängel bei Parkettverlegung; Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung;

    In der Ablehnung einer weiteren Mängelbeseitigung durch den Unternehmer bei gleichzeitiger Ankündigung der Ersatzvornahme ist aber regelmäßig gerade keine Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 S. 1 BGB zu sehen, sondern nur die Ankündigung des Selbsthilferechts (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 889 (890)).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Es ist anerkannt, daß die Ankündigung einer Ersatzvornahme nach § 633 Abs. 3 BGB keine wirksame Ablehnungsandrohung in diesem Sinne darstellt (BGH NJW 1987, 889 [BGH 18.12.1986 - VII ZR 22/86] ).
  • OLG Celle, 06.02.2003 - 5 U 159/02

    Vorschuss wegen mangelhafter Bauleistungen; Werkvertrag über die schlüsselfertige

    Denn dieser Satzteil darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen und allein für sich betrachtet werden (vgl. dazu BGH v. 18.12.1986 - VIII ZR 22/86, MDR 1987, 574 = BauR 1987, 209 = NJW 1987, 889 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04

    Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der

    Der Bundesgerichtshof (NJW 1987, 889) hat zwar ein Schreiben, in dem die Mangelbeseitigung abgelehnt und zugleich erklärt wurde, der Besteller werde die notwendigen Arbeiten durch vom ihm bestellte Unternehmer besorgen lassen, nicht als hinreichende Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung angesehen, hob aber als entscheidendes Kriterium hervor, dass in dem Schreiben zugleich eine Vorschusszahlung verlangt wurde, die nur im Rahmen des § 633 Abs. 3 BGB, nicht jedoch im Rahmen des § 635 BGB beansprucht werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 173/00

    Abgeändertes Vertragsangebot - Treu und Glauben - verkürzte Bezeichnung unter

    Hierfür ist die bloße Ankündigung, vom Selbstbeseitigungsrecht gem. § 633 Abs. 3 BGB Gebrauch zu machen, nicht ausreichend (BGH, Urt. v. 18.12.1986, NJW 1987, 889, 890).
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 21 U 33/07

    Verjährung von Nachbesserungsansprüchen aus einem Bauvertrag - Verjährungshemmung

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 20 U 213/04

    Keine verbotene Rechtsberatung durch einen Bausachverständigen

  • KG, 22.04.2016 - 21 U 119/14

    Kostenvorschussanspruch für die Beseitigung von Mängeln an der Abdichtung einer

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die

  • OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03

    § 648a BGB: Präzise Nachfristsetzung erforderlich!

  • OLG Köln, 05.03.2001 - 13 W 84/00

    Erledigung einer Vorschussklage durch Streithelfer des Beklagten

  • OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99

    Verhältnis der Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und

  • OLG Köln, 20.05.1996 - 19 U 204/95

    Mängel einer Optimierungssoftware

  • OLG Köln, 05.03.2001 - 13 W 85/00

    Beschwerde; Streithelfer; Erledigung; Kostenentscheidung; Sachverständiger

  • OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88

    Anspruch auf Kostenvorschuß bei Ersatzvornahme

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