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   BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97   

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BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97 (https://dejure.org/1997,7983)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - 1 StR 558/97 (https://dejure.org/1997,7983)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 558/97 (https://dejure.org/1997,7983)
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Volltextveröffentlichung

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung; Anfragebeschluss)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Er fragt im Hinblick auf die Senatsentscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 bei den anderen Strafsenaten an, ob dortige, diesen Entscheidungen entsprechende Rechtsprechung entgegensteht.

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).

    2. Der Senat will daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sicherverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Auffassung aufgeben.

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Der Senat beabsichtigt zu entscheiden, daß das Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB über die faktische Verfügungsgewalt hinaus voraussetzt, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (BGHSt 3, 154, 156).

    Der 2. Strafsenat (BGHSt 3, 154, 156) hat zu § 147 StGB a.F. den Grundsatz aufgestellt, daß die Begründung des Besitzes am Falschgeld nur ein Sichverschaffen darstellt, wenn der Täter es zu seiner Verfügung (oder Mitverfügung) annimmt, d.h. um es etwa "nach eigenem oder gemeinsamen Ermessen abzusetzen oder den Erlös im eigenen oder gemeinsamen Interesse zu verwerten".

    Die den Anwendungsbereich des Merkmals "Sichverschaffen" gegenüber dem Grundsatz des 2. Strafsenats (BGHSt 3, 154, 156) erweiternde Auslegung läßt sich insbesondere nicht aus der Neufassung der Geldfälschungstatbestände durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 ableiten.

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Dieser Ansicht scheint sich auch der 3. Strafsenat angeschlossen zu haben (BGH NStZ 1996, 604 f.).

    Diese könnte insbesondere dem genannten Beschluß des 3. Strafsenats (BGH NStZ 1996, 604) zugrundeliegen.

  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92

    Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 555/96

    Begriff des Sichverschaffens von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Er fragt im Hinblick auf die Senatsentscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 bei den anderen Strafsenaten an, ob dortige, diesen Entscheidungen entsprechende Rechtsprechung entgegensteht.
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1987 - 10 U 61/87

    Ausgleichspflicht; Gesamtgläubiger; Innenverhältnis; Gemeinsames Sparkonto

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Einer derartigen Ausdehnung des Tatbestandsmerkmals bedürfe es jedoch nicht, da der Gesetzgeber dem Schutzzweck der Norm durch die Kriminalisierung der Vorfeldhandlung und durch die hohen Strafandrohungen bereits Rechnung getragen habe (Prittwitz aaO; Schroeder JZ 1987, 1133; a.A. Jacobs JR 1988, 121).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 167/95

    Sichverschaffen - Vernichten der Vortatsbeute - Beauftragung durch Vortäter -

    Auszug aus BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97
    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • LG Gera, 06.11.1995 - 4 KLs 155 Js 1581/95

    Rechtsprechung zum Begriff Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2

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