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   BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02   

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https://dejure.org/2002,2349
BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02 (https://dejure.org/2002,2349)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - VIII ZR 123/02 (https://dejure.org/2002,2349)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - VIII ZR 123/02 (https://dejure.org/2002,2349)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreises beim Handel mit Reitpferden - Arglistige Täuschung über den Gesundheitszustand eines Pferdes - Anspruch auf Rückgängigmachung eines Kaufvertrages - Preisbildung bei Handel mit Turnierpferden - Arglistiges Verschweigen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1 A a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit eines überhöhten Kaufpreises für ein Reitpferd

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reitpferd: Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 558
  • MDR 2003, 450
  • WM 2003, 1533
  • SpuRt 2003, 111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02
    Ist das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so kann dies den Schluß auf die bewußte oder grob fahrlässige Ausnutzung eines den Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Umstandes rechtfertigen (BGHZ 146, 298, S. 302).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 10/00

    Berücksichtigung eines Privatgutachtens

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 123/02
    Ein solches, als qualifizierter Parteivortrag zu wertendes Gutachten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 10/00, NJW 2001, 77 unter II 1) hat die Klägerin vorgelegt; es war Grundlage für den vom Berufungsgericht zugunsten der Klägerin als zutreffend unterstellten Marktwert des Pferdes in Höhe von 37.000 DM.
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Das trägt die den Beweis der subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB erleichternde tatsächliche Vermutung, die von dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden muss und nur dann nicht zur Anwendung kommt, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, BGHZ 146, 296, 305; Urt. v. 5. Okt. 2001, V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432; Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, NJW 2002, 3165, 3166; Urt. v. 29. Juni 2007, V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842; ebenso BGH, Urt. v. 18. Dezember 2002, VIII ZR 123/02, NJW-RR 2003, 558).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2018 - 13 U 214/15

    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis beim Kauf eines Sportpferdes

    Dabei ist ein sog. wucherähnliches Geschäft im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzunehmen, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten als weiteres, subjektives Element festgestellt werden kann (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 13).

    Sie greift nur dann nicht ein, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 14).

    Diese Grundsätze gelten - entgegen der Ansicht des Beklagten - auch bei dem Kauf eines Sportpferdes (BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 15 f.; OLG Köln, Urt. v. 26.11.2014,11 U 46/14, juris Rn. 36).

    Der Beklagte vermochte die Vermutung für das Vorliegen einer verwerflichen Gesinnung auch nicht im Einzelfall durch den Vortrag besonderer Umstände zu erschüttern (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 14).

    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist damit davon auszugehen, dass sich die Preisbildung in erster Linie nach objektiven Kriterien vollzogen und die subjektiven Erwägungen des Käufers sich nur in Grenzen preiserhöhend ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2002, VIII ZR 123/02, juris Rn. 19), so dass im Ergebnis von einem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB auszugehen ist.

  • OLG Köln, 26.11.2014 - 11 U 46/14

    Lahmheit als Sachmangel eines Pferdes

    Zwar kann diese Vermutung auch bei dem Kauf eines Turnierpferdes eingreifen (BGH NJW-RR 2003, 558).
  • OLG München, 04.02.2020 - 24 U 1680/19

    Kaufvertrag, Berufung, Pferd, Kaufpreiszahlung, Kaufpreis, Anfechtung,

    Diese Grundsätze gelten, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.12.2002 (VIII ZR 123/02 - juris Rn. 13 ff.) entschieden hat, auch bei Kaufverträgen über Reitpferde.

    (hh) Diese Vermutung ist jedoch erschüttert, da - anders als in dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2002 (VIII ZR 123/02 - juris) zugrundeliegenden Fall - festzustellen ist, dass die Klägerin ihren Kaufentschluss aufgrund eines besonders starken Affektionsinteresses gerade an dem gekauften Pferd getroffen hat.

  • OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04
    Die Rechtsprechung nimmt eine beweiserleichternde tatsächliche Vermutung an, die nur dann nicht eingreift, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH NJW-RR 03, 558; NJW 2001, 1127, 1128).
  • OLG Hamm, 27.10.2006 - 19 U 76/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei einfacher Streitgenossenschaft; Pflicht zur

    Die insoweit vom BGH zumindest geforderte Unerfahrenheit (s.d. BGH Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 123/02) der Käuferin lag bei der Klägerin nach ihrem eigenen Vortrag nicht vor.
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