Rechtsprechung
BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 239b StGB; § 240 StGB; § 69 StGB; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 354 Abs. 1a StPO
Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts (verfassungskonforme Auslegung des § 354 Abs. 1a StPO; keine Anwendbarkeit bei einer Schuldspruchänderung); Geiselnahme (einschränkende Auslegung im "Zweipersonenverhältnis"; Nötigungserfolg); Entziehung der Fahrerlaubnis - HRR Strafrecht
§ 239b StGB; § 240 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Einschränkende Auslegung der Geiselnahme (Realisierbarkeit der Nötigung); Teilerfolg bei der Nötigung; gesetzlicher Richter (eigene Strafzumessung des Revisionsgerichtes nicht bei Schuldspruchkorrektur) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Schutzzweck und Voraussetzungen des Straftatbestandes der Geiselnahme gemäß § 239b Strafgesetzbuch (StGB); Vollendung der Nötigung i.S.v. § 240 Abs. 1 StGB; Abgrenzung bzw. Konkurrenzen zwischen dem Tatbestand der Geiselnahme und den Tatbeständen der tateinheitlich begangenen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b § 240 Abs. 1
Zusammenhang zwischen Entführung und Nötigung; vollendete Nötigung bei Teilerfolg - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Allgemeine Straftat "Freiheitsberaubung" als Anlasstat für Fahrerlaubnisentziehung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Allgemeine Straftat "Freiheitsberaubung" als Anlasstat für Fahrerlaubnisentziehung
Verfahrensgang
- BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
- BVerfG, 10.10.2007 - 2 BvR 1977/05
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Zudem entfällt der Maßregelausspruch, welcher nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 (BGHSt 50, 93, 99) nicht mehr den hierdurch festgelegten Voraussetzungen genügte.Zugunsten des Angeklagten war der Maßregelausspruch aufzuheben; denn nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 (BGHSt 50, 93, 99) setzt die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.
- BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96
Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).Ebenso kann eine beliebige Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Nötigungserfolg im Sinne des § 239b StGB darstellen (BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).
- BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96
Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).Auch im Fall II. 5. ergibt sich aus den Feststellungen der Strafkammer nicht, dass der Zeuge S. auf die Drohungen und Aufforderungen des Angeklagten und des Mitangeklagten K., "seinen Mund zu halten" und seine angeblichen Angaben bei der Polizei zurück zu ziehen, eine entsprechende zusagende oder sonst zustimmende Erklärung noch während der andauernden Bemächtigungslage abgegeben hat; daher fehlt es am erforderlichen funktionalen Zusammenhang zwischen dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung durch qualifizierte Drohung andererseits (vgl. hierzu BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).
- BVerfG, 10.10.2007 - 2 BvR 1977/05
Grenzen der eigenen Sachentscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts in …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Das Bundesverfassungsgericht - 1. Kammer des Zweiten Senats - hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 BvR 1977/05 - auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten das vorgenannte Urteil des Senats wegen Verletzung seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aufgehoben und die Sache, soweit dadurch über die Revision des Angeklagten entschieden wurde, an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen, weil eine Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO hinsichtlich des Strafausspruchs ausscheidet, wenn das Revisionsgericht nicht nur über Fehler bei der Zumessung der Rechtsfolgen zu befinden hat, sondern auch den Schuldspruch des tatrichterlichen Urteils korrigieren muss. - BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (…BGHR StGB § 239b Entführen 4). - BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96
Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Denn der Zweck dieser Strafvorschrift, die schon wegen ihrer hohen Mindeststrafe der einschränkenden Auslegung bedarf, besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96). - BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71
Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der …
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 86/05
Allerdings liegt eine vollendete Nötigung bereits dann vor, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, aber nur eine davon realisiert wird (BGH bei Dallinger MDR 1972, 386 f.), wobei auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für eine Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) ausreichend sein kann.
- BGH, 06.08.2013 - 3 StR 175/13
Geiselnahme (stabile Bemächtigungslage; Erstreben eines über den zur Bemächtigung …
Als selbständiger, darüber hinausgehender Nötigungserfolg - auch im Sinne einer eigenständig bedeutsamen Vorstufe des erstrebten Enderfolgs (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1 und vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 86/05, NStZ 2008, 279, 280) - scheidet dieses Erdulden daher aus.