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BGH, 18.12.2007 - 4 StR 541/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 341 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Verfristung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision eines Nebenklägers bei verspäteter Einlegung der Revision; Beginn einer Einlegungsfrist mit der Zustellung der Urteilsformel bei fehlender Anwesenheit des Nebenklägers in der Hauptverhandlung; Bedeutung der Urteilsverkündung oder der ...
- Judicialis
StPO § 401 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 397 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 378 Satz 2; ; StPO § 43 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 401 Abs. 2
Beginn der Rechtsmittelfrist bei anwesendem Nebenklägervertreter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 01.03.1978 - 3 Ss 120/78
Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 4 StR 541/07
Aus der Gesetzesbegründung (…vgl. BT-Drucks 7/551, S. 93f.) wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Beginn der Rechtsmittelfrist mit der Urteilsverkündung für denjenigen Prozessbeteiligten, der seinen Anschluss als Nebenkläger erklärt hat, nicht auf die Fälle beschränkt wissen wollte, in denen die Funktion der Nebenklage auch tatsächlich ausgeübt wird, sondern dass es allein darauf ankommt, ob der Nebenkläger tatsächlich im Termin anwesend oder vertreten war, von ihm daher erwartet werden kann, dass er sich nach dem Ausgang des Verfahrens erkundigt und, falls er dies für zweckdienlich erachtet, innerhalb der Wochenfrist Rechtsmittel einlegt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. März 1978 - 3 Ss 120/78).