Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2012 - StB 16/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42320
BGH, 18.12.2012 - StB 16/12 (https://dejure.org/2012,42320)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2012 - StB 16/12 (https://dejure.org/2012,42320)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 (https://dejure.org/2012,42320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB
    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei Organisationsdelikten; Reichweite des Strafklageverbrauchs im Verhältnis zu schwereren Straftaten; Zusammenhang zwischen abgeurteilten und noch verfolgbaren Taten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StPO, § 129 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB
    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen: Gefahr der Strafverfolgung trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung einer Aussage bei Bestehen eines umfassenden Zeugnisverweigerungsrechts; Rechtsfolgen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen: Gefahr der Strafverfolgung trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht des bereits verurteilten Täters bei Organsiationsdelikten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 241
  • StV 2014, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Daher kann schon die Aufdeckung der Zusammenhänge des Sichkennens einzelner Mitglieder der Vereinigung untereinander nicht selten auch Rückschlüsse über deren Beteiligung sowie der von weiteren Mitgliedern an (anderen) Taten der Vereinigung zulassen, so dass diese Erkenntnisse - unter Umständen mit weiteren schon bekannten Tatsachen - "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 und vom 4. August 2009 - StB 37/09, NStZ 2010, 463 jew. mwN).

    Denn auch mit Blick auf diese Umstände ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer und die Angeklagte wegen des begrenzten Kreises der professionellen Kader der DHKPC sowie der engen Verbindungen zwischen der Vereinigung in der Türkei und der "Rückfront" in Deutschland schon ab dem Zeitpunkt der Auseinandersetzungen der beiden Parteiflügel zumindest voneinander wussten, untereinander - teils über Dritte - in (konspirativem) Kontakt standen oder von den terroristischen Aktivitäten der jeweiligen anderen Mitglieder zumindest Kenntnis hatten, so dass schon die Aufdeckung der Zusammenhänge eines Sichkennens des Beschwerdeführers und der Angeklagten Ü. Rückschlüsse über dessen Beteiligung auch an (anderen) Taten der Vereinigung zulassen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - StB 37/09, NStZ 2010, 463 f.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    b) Hinsichtlich des Strafklageverbrauchs gelten im Bereich der Organisationsdelikte grundlegende Besonderheiten: Danach werden im Vergleich zu §§ 129, 129a, 129b StGB schwerere Straftaten, die mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung in Tateinheit stehen, dann nicht von der Rechtskraft eines allein wegen dieser Beteiligung ergangenen Urteils erfasst, wenn sie in dem früheren Verfahren tatsächlich nicht - auch nicht als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt - Gegenstand der Anklage und der Urteilsfindung waren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Daher kann schon die Aufdeckung der Zusammenhänge des Sichkennens einzelner Mitglieder der Vereinigung untereinander nicht selten auch Rückschlüsse über deren Beteiligung sowie der von weiteren Mitgliedern an (anderen) Taten der Vereinigung zulassen, so dass diese Erkenntnisse - unter Umständen mit weiteren schon bekannten Tatsachen - "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 und vom 4. August 2009 - StB 37/09, NStZ 2010, 463 jew. mwN).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Daher ist ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGH NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 28.04.2006 - StB 2/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Daher kann schon die Aufdeckung der Zusammenhänge des Sichkennens einzelner Mitglieder der Vereinigung untereinander nicht selten auch Rückschlüsse über deren Beteiligung sowie der von weiteren Mitgliedern an (anderen) Taten der Vereinigung zulassen, so dass diese Erkenntnisse - unter Umständen mit weiteren schon bekannten Tatsachen - "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 und vom 4. August 2009 - StB 37/09, NStZ 2010, 463 jew. mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
    Daher hat der Senat seine Beschwerdeentscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde allein gegen diesen Teil des Beschlusses des Kammergerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die übrigen Anordnungen erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316 mwN).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17

    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer

    Eine Verfolgungsgefahr ist selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, NStZ 2013, 241 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt für die Begründung eines Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Denn nach der bereits oben zitierten Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO genügt die Gefahr, dass der Zeuge durch die Beantwortung der Beweisfragen Auskünfte über Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude geben und damit zugleich potenzielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - StB 16/12, Rn. 9, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht