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   BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13   

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BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13 (https://dejure.org/2013,41599)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2013 - 4 StR 469/13 (https://dejure.org/2013,41599)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13 (https://dejure.org/2013,41599)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 S. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Vorstellungsbild des Täters); bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vorliegen des qualifizierenden Umstandes in der Beendigungsphase)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB
    Rücktritt vom beendeten Versuch: Feststellung der Beendigung des Versuchs; Vorstellungsbild des Täters

  • Wolters Kluwer

    Positive Feststellung des Gedankengangs des Angeklagten über den Erfolgseintritt im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat

  • rewis.io

    Rücktritt vom beendeten Versuch: Feststellung der Beendigung des Versuchs; Vorstellungsbild des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Positive Feststellung des Gedankengangs des Angeklagten über den Erfolgseintritt im Augenblick des Verzichts auf eine mögliche Weiterführung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gedankengang des Angeklagten über Erfolgseintritt kann festzustellen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 143
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13
    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13, Rn. 6 mwN).

    Die positive Feststellung, dass sich der Angeklagte keine Gedanken über den Erfolgseintritt gemacht hat, hat es damit nicht getroffen; denn die positive Feststellung der gedanklichen Indifferenz darf mit dem Fall, dass zu den Gedanken des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, nicht gleichgesetzt werden, da es in dem letztgenannten Fall noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13
    Bereits mit der Bestellung von 500 Gramm Marihuana bei N., die der Angeklagte ohne Bezahlung an sich bringen wollte, war der Tatbestand des Handeltreibens vollendet (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, und vom 21. April 2009 - 3 StR 107/09 Rn. 8, StraFo 2009, 344, 345).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13
    Der Qualifikationstatbestand ist auch dann erfüllt, wenn die Waffe erst zwischen Vollendung und Beendigung der Tat mitgeführt wird (BGH, Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 2; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 145, 159).
  • BGH, 21.04.2009 - 3 StR 107/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe)

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13
    Bereits mit der Bestellung von 500 Gramm Marihuana bei N., die der Angeklagte ohne Bezahlung an sich bringen wollte, war der Tatbestand des Handeltreibens vollendet (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, und vom 21. April 2009 - 3 StR 107/09 Rn. 8, StraFo 2009, 344, 345).
  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13
    Setzt sich die Tat - wie hier - aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es nach ständiger Rechtsprechung zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13 Rn. 4).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13
    Die positive Feststellung, dass sich der Angeklagte keine Gedanken über den Erfolgseintritt gemacht hat, hat es damit nicht getroffen; denn die positive Feststellung der gedanklichen Indifferenz darf mit dem Fall, dass zu den Gedanken des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, nicht gleichgesetzt werden, da es in dem letztgenannten Fall noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13; SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, § 24 Rn. 37).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 58/21

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch:

    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13 Rn. 8 mwN und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 6).

    Die positive Feststellung der gedanklichen Indifferenz darf mit dem Fall, dass zu den Gedanken des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, nicht gleichgesetzt werden, da es in dem letztgenannten Fall noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13 Rn. 8 mwN und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 6).

  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Diese positive Feststellung darf nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, dass zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, da es dann noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272, 273; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13, NStZ 2014, 143, jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch:

    Als innere Tatsache muss diese gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen aber positiv festgestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 und vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13).
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