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   BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14   

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https://dejure.org/2014,44198
BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14 (https://dejure.org/2014,44198)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - 1 StR 242/14 (https://dejure.org/2014,44198)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 1 StR 242/14 (https://dejure.org/2014,44198)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO
    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Umfang der Mitteilungspflicht von verständigungsbezogenen Gesprächen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Nichtmitteilung einer im Rahmen von Verständigungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung konkret geäußerten Strafvorstellung des Gerichts

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Umfang der Mitteilungspflicht von verständigungsbezogenen Gesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Nichtmitteilung einer im Rahmen von Verständigungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung konkret geäußerten Strafvorstellung des Gerichts

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Nachweis der Nichtmitteilung einer im Rahmen von Verständigungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung konkret geäußerten Strafvorstellung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn nichts besprochen ist, muss auch nichts mitgeteilt werden…..

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und ihre Dokumentation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Änderung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht die Entscheidung über die Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Änderung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht die Entscheidung über die Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Hierzu gehört auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Hierzu gehört auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 und vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, 419).
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Da daher der Sachverhalt aufgeklärt ist (vgl. zu einer anderen Konstellation BVerfG, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, NJW 2012, 1136), sieht der Senat kein Erfordernis zur Einholung von dienstlichen Erklärungen der ebenfalls an dem Gespräch teilnehmenden Schöffen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14
    Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1065; BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418, 419).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Zu dem vorzutragendem Inhalt gehört auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 1 StR 242/14, NStZ 2015, 352).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    c) Soweit der Senat in verschiedenen Entscheidungen, auf die sich die Revision bezieht, auch von einer Mitteilungspflicht zu der Frage ausgeht, auf wessen Initiative es zu dem Verständigungsgespräch gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 und vom 18. Dezember 2014 - 1 StR 242/14; enger hingegen noch Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 386/13, NStZ 2014, 168 und vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221), hält er hieran aus den oben genannten Gründen nicht fest.
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