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   BGH, 18.12.2014 - StB 25/14   

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https://dejure.org/2014,47533
BGH, 18.12.2014 - StB 25/14 (https://dejure.org/2014,47533)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - StB 25/14 (https://dejure.org/2014,47533)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - StB 25/14 (https://dejure.org/2014,47533)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b Abs. 1 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO; Art. 5 Abs. 3 EMRK
    Fortdauer der bereits mehr als fünf Jahre andauernden Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht der Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Beurteilung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung; Fluchtgefahr; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 120 Abs 1 S 1 StPO, Art 5 Abs 3 MRK, § 129a StGB
    Haftbeschwerdeverfahren: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer mehr als fünf Jahre andauernden Untersuchungshaft

  • IWW

    §§ 121 ff. StPO, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129a Abs. 4 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 129b Abs. 1 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK, Art. 104 GG, § 57 Abs. 2 StGB, § 57 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei einer Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Haftbeschwerdeverfahren: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer mehr als fünf Jahre andauernden Untersuchungshaft

  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Über 5 Jahre Untersuchungshaft kann verhältnismäßig sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 221
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160, 161 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - StB 25/14, NStZ-RR 2015, 221, 222; vom 12. November 2015 - AK 36/15, NStZ-RR 2016, 170, 171).
  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)

    Auch kann - schon zur Vermeidung ausschließlicher und damit überflüssiger Schreibarbeit - insbesondere bezüglich des noch zu erwartenden Beweisergebnisses in geeigneten Fällen grundsätzlich auf frühere Entscheidungen oder die Anklage Bezug genommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 9, BVerfGK 9, 306; BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - StB 25/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 221; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 8, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 7, NJW 2017, 341).
  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des

    Auch kann - schon zur Vermeidung ausschließlicher und damit überflüssiger Schreibarbeit - insbesondere bezüglich des noch zu erwartenden Beweisergebnisses in geeigneten Fällen grundsätzlich auf frühere Entscheidungen oder die Anklage Bezug genommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 9, BVerfGK 9, 306; BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - StB 25/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 221; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 8, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 7, NJW 2017, 341).
  • OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17

    Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen

    Auch kann - schon zur Vermeidung ausschließlicher und damit überflüssiger Schreibarbeit - insbesondere bezüglich des noch zu erwartenden Beweisergebnisses in geeigneten Fällen grundsätzlich auf frühere Entscheidungen oder die Anklage Bezug genommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 9, BVerfGK 9, 306; BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - StB 25/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 221; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 8, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 7, NJW 2017, 341).
  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160, 161 f.; ferner BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - StB 25/14, NStZ-RR 2015, 221, 222; vom 12. November 2015 - AK 36/15, NStZ-RR 2016, 170, 171).
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