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   BGH, 18.12.2018 - StB 52/18   

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https://dejure.org/2018,48671
BGH, 18.12.2018 - StB 52/18 (https://dejure.org/2018,48671)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - StB 52/18 (https://dejure.org/2018,48671)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18 (https://dejure.org/2018,48671)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 264 Abs. 1 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG; § 203 StPO
    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Verwirklichung weiterer Straftatbestände durch mitgliedschaftlichen Beteiligungsakt; Gegenstand der Anklage und Urteilsfindung in früherem ...

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, Art. 103 Abs. 3 GG, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 VStGB, § 210 Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 2 StPO, § 203 StPO, § 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, §§ 129, 129a StGB, § 53 Abs. 1 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB, § 300 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StPO

  • rewis.io

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung: Umfang der Erstreckung des Strafklageverbrauchs auf mitgliedschaftliche Beteiligungsakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anklage wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Umfang der Erstreckung des Strafklageverbrauchs auf mitgliedschaftliche Beteiligungsakte; Sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Ablehnung der Eröffnung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 19.02.2019)

    Zweites Verfahren eröffnet: War Heimkehrer Nils D. viel tiefer in den IS verstrickt?

  • rp-online.de (Pressemeldung, 17.02.2019)

    Vorwurf Kriegsverbrechen: Neuer Prozess gegen Nils D.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 1
  • NJW 2019, 1470
  • NStZ 2019, 354
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.08.2019 - StB 17/18

    BGH lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu

    Auch in Fällen, in denen zunächst gewisse - nicht unüberwindbar erscheinende - Zweifel verbleiben, kommt die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens regelmäßig nicht in Betracht, weil zur Klärung eben dieser Zweifel die überlegenen Erkenntnismittel der Hauptverhandlung heranzuziehen sind; die nicht aufgrund öffentlicher Verhandlung ergehende und nicht auf einer unmittelbaren Beweisgewinnung beruhende Eröffnungsentscheidung soll erkennbar aussichtslose Fälle herausfiltern, ansonsten aber der Hauptverhandlung nicht vorgreifen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 17; vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275 Rn. 60 mwN).
  • AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19

    Strafklageverbrauch - mehrere Sozialleistungsbetrugstaten als eine Tat im

    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354).

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (BGH, Beschluss vom 13.2.2019 - 4 StR 555/18 -, NStZ 2019, S. 428 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ; stRspr).

    Materiell-rechtlicher und prozessualer Tatbegriff stehen nicht beziehungslos nebeneinander, sondern fallen in der Regel zusammen (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 ).

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, so dass das Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat auch unabhängig davon zu beurteilen sein kann, ob Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012 - 1 StR 542/11 -, NStZ-RR 2012, S. 355 ; BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).

    Dabei sind die Besonderheiten der abgeurteilten Delikte ebenso in den Blick zu nehmen, wie der Umstand, dass bei einem weiten Verständnis des prozessualen Tatbegriffs die Kognitionspflicht des zuerst entscheidenden Tatgerichts ausgedehnt und damit dessen Leistungsfähigkeit möglicherweise überschritten wird (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - StB 52/18 -, NStZ 2019, S. 354 m.w.N.; stRspr).

  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare

    Wird eine Mindestzahl von Taten angegeben, steht der Umgrenzung der Anklage nicht entgegen, dass der Angeklagte möglicherweise noch an weiteren ähnlichen beteiligt war (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 28).

    Unter den konkreten Gegebenheiten steht der erforderlichen Bestimmtheit nicht entgegen, dass die Geschädigten nicht namentlich bekannt sind und der Angeklagte möglicherweise ähnliche - gegebenenfalls einem Strafklageverbrauch unterworfene - Taten beging (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 8, 28).

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

    a) Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass sich das Vorliegen eines etwaigen Strafklageverbrauchs danach richtet, ob die zur Aburteilung stehende prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO mit derjenigen identisch ist, die dem rechtskräftigen Erkenntnis zu Grunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, ZfBR 2020, 589, 592; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173, und vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 6).

    Tateinheit gemäß § 52 StGB wird in aller Regel zur Annahme einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18, NStZ 2020, 235, 236; Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 389), während im Falle sachlichrechtlicher Tatmehrheit mehrere Taten im prozessualen Sinne naheliegen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 7; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 264 Rn. 14).

  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Es handelt sich um ineinander übergehende und sich überschneidende Geschehensabläufe, deren getrennte Behandlung eine unnatürliche Aufspaltung darstellen würde (BGH, Beschluss vom 18.12.2018, StB 52/18, Rn. 20, nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 264 StPO Rn. 3).
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

    Hierfür muss bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich sein (BGH NJW 2019, 1470, 1471 m. w. N.).

    Die Kammer hat als Beschwerdegericht die hiermit übereinstimmende rechtliche Bewertung des Amtsgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (BGH NJW 2019, 1470, 1471).

  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechen in Syrien rechtskräftig

    Das Organisationsdelikt wird von den ausgeurteilten Kriegsverbrechen ebenfalls nicht erfasst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

    Vielmehr stellt ein durch den Rechtsbegriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zusammengefasster Sachverhalt in der Regel auch verfahrensrechtlich eine einheitliche Tat dar; umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbstständige Handlungen - von engen Ausnahmen abgesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20, StV 2021, 795, 796) - auch mehrere Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124; Beschlüsse vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47, und vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 7; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 58 ff.).
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