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   BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72   

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https://dejure.org/1973,1137
BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72 (https://dejure.org/1973,1137)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1973 - I ZB 1/72 (https://dejure.org/1973,1137)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - I ZB 1/72 (https://dejure.org/1973,1137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gleichartigkeit von Strickwolle und Stickwolle mit gestrickten Bekleidungsstücken - Gleichartigkeit von Garnen mit daraus hergestellten Bekleidungsstücken - Gelangen von Halbfabrikaten und Fertigwaren über im wesentlichen dieselben Vertriebsstätten an dieselben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 159
  • NJW 1973, 652
  • MDR 1973, 381
  • GRUR 1973, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68

    "Begleitende Marke" in der Textilbranche

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Warengleichartigkeit anzunehmen, wenn die beiderseitigen Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach so enge Berührungspunkte aufweisen, daß beim Durchschnittskäufer die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus demselben Geschäftsbetrieb, sofern übereinstimmende Kennzeichen verwendet werden (BGHZ 52, 337, 339 - Dolan mit weiteren Nachweisen).

    Als entscheidend wurde vielmehr angesehen, ob das Vorprodukt nach der Verkehrsauffassung maßgeblich Eigenschaften und Wertschätzung des Fertigprodukts bestimmte (BGHZ 52, 337, 346, 347) und ferner ob der Verkehr bei der Verwendung übereinstimmender Zeichen den falschen Eindruck gewinnen konnte, Waren verschiedener Herkunft stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb (BGH a.a.O. S. 348).

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72
    Zwar ist in der Tricoline Entscheidung (BGH GRUR 1958, 437), wie das Bundespatentgericht nicht verkannt hat, insoweit auf den Zeitpunkt der Anmeldung des prioritätsjüngeren Zeichens abgestellt worden.
  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Maßgebend ist dabei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die - notwendig generalisierend (BGHZ 60, 159, 161 - Smarty; BGH GRUR 1986, 380, 381 f. - RE-WA-MAT) - darauf abzustellen hat, ob durch die in Frage stehende Zeichenverwendung die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird.
  • BPatG, 10.12.2002 - 27 W (pat) 79/01
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat die Widersprechende zu der vom Senat erörterten Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit abzustellen ist, unter Berufung auf die "Smarty"-Entscheidung (BGH GRUR 1973, 316) die Auffassung vertreten, daß es auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch ankomme, während der Zeitrang der jüngeren Marke nur bei Geltendmachung eines erhöhten Schutzumfangs der älteren Marke maßgeblich sei.
  • BPatG, 12.02.1981 - 25 W (pat) 54/76
    Diese Werbung braucht (noch) nicht branchenüblich zu sein, vielmehr genügt es, wenn sie ein beachtliches Ausmaß erreicht hat und zum Teil den Markt wesentlich mitbestimmt (im Anschluß an BGH GRUR 1973, 316 "Smarty«).
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