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   BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76   

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https://dejure.org/1978,2927
BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76 (https://dejure.org/1978,2927)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1978 - III ZR 11/76 (https://dejure.org/1978,2927)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - III ZR 11/76 (https://dejure.org/1978,2927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Geschäftsverteilung - Drittbezogenheit von Amtspflichten - Zweck der Pflicht zur vorschriftsmäßigen Besetzung der Richterbank - Sinn und Zweck von Geschäftsverteilungsregelungen und Besetzungsregelungen - Anforderungen an ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 101; GVG § 21 f

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtspflichtverletzung - Besetzung der Richterbank - Vorsitzenden Richter - Richter

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 1006
  • VersR 1978, 460
  • DVBl 1978, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
    Auszug aus BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76
    Die Sachlage ist nicht anders zu beurteilen, als wenn ein wirksam bestimmter Kammervorsitzender durch Tod, Abordnung oder Versetzung in den Ruhestand ausgeschieden und der "vorsitzlose" Zustand nur vorübergehend ist (vgl. BGHSt 14, 11, 14 und 16 für den Fall der Bestellung eines erst zu ernennenden Richters zum Vorsitzenden).
  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76
    Es fehlen jedoch Anhaltspunkte, daß der Präsident dadurch die Möglichkeit sachfremder Einflüsse auf die Rechtsprechung der Kammer für Handelssachen gehabt hätte (vgl. für den Fall der Bestellung eines erst zu ernennenden Vorsitzenden BVerfGE 18, 423, 426, 427).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76
    Auch die zeitweilige Abordnung eines Vorsitzenden in einen Geschäftsbereich der Verwaltung hat der Bundesgerichtshof nicht als Hindernis angesehen, ihn zunächst im voraus für das kommende Geschäftsjahr zum Vorsitzenden zu bestellen, solange nur die vorübergehende Notwendigkeit seiner ständigen Vertretung besteht (vgl. BGHZ 16, 254).
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76
    Sie dienen daher auch den Interessen der Rechtsuchenden (vgl. BVerfGE 40, 356 ff; Schäfer in BayVerwBl 1974, 325).
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76
    Eine solche Teilfreistellung wäre ohnehin nur in Erwägung zu ziehen gewesen, wenn sie dem Richter eine dem Gesetz entsprechende Erfüllung der Vorsitzendenaufgaben ermöglicht hätte, wenn er also mindestens 3/4 der Aufgaben eines Vorsitzenden hätte selbst wahrnehmen können (vgl. BGHZ 37, 210).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "in angemessener Zeit" (BVerfG, Beschl. v. 3.3.1983 - 2 BvR 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, Urt. v. 10.6.1975 - 9 RV 390/74 -, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, Urt. v. 19.1.1978 - III ZR 11/76 -, DVBl. 1978, 703) wird, ohne dass es sich hierbei um eine dem Beförderungsbewerber gegenüber bestehende Pflicht des Dienstherrn handelt.
  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55 -, NJW 1955, 1447) oder "in angemessener Zeit" (BVerfG, 03.03.1983 - 2 Bv 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76 -, DRiZ 1978, 183) wird.
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