Rechtsprechung
BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz im Rahmen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Fahrlässige unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln im eigenen Fahrzeug - Erfordernis des Eigennutzes für fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB, …
Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit kommt dolus eventualis nur in Betracht, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung in der Weise einverstanden ist, daß er sie billigene in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369 f.; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 u. 2).Das bedeutet, daß der Angeklagte davon ausging, es werde nicht zu der für möglich gehaltenen Einfuhr kommen, und er deshalb zwar die Gefahr in Kauf nahm, nicht aber eine eventuelle Tatbestandsverwirklichung billigte (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1; BGH…, Urt. vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83).
- BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83
Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei zweiminütiger Würgehandlung - …
Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87
Das bedeutet, daß der Angeklagte davon ausging, es werde nicht zu der für möglich gehaltenen Einfuhr kommen, und er deshalb zwar die Gefahr in Kauf nahm, nicht aber eine eventuelle Tatbestandsverwirklichung billigte (…vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1; BGH, Urt. vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83). - BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit kommt dolus eventualis nur in Betracht, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung in der Weise einverstanden ist, daß er sie billigene in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369 f.;… BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 u. 2). - BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
Begriff des Handeltreibens
Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87
Fahrlässiges Handeltreiben in Täterschaft kam schon deshalb nicht in Betracht, weil der dafür notwendige Eigennutz (vgl. BGH MDR 1988, 72, zur Veröffentlichung in BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87] vorgesehen) des Angeklagten nicht feststellbar war.
- BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem …
Denn nach der Rechtsprechung zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und (bewußter) Fahrlässigkeit kommt dolus eventualis nur in Betracht, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung in der Weise einverstanden ist, daß er sie billigend in Kauf nimmt oder sich wenigstens mit ihr abfindet (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 4 Einfuhr 1 m.w.N.).