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   BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94   

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https://dejure.org/1995,5411
BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94 (https://dejure.org/1995,5411)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1995 - 4 StR 658/94 (https://dejure.org/1995,5411)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 (https://dejure.org/1995,5411)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Wenn hiernach der Angeklagte nunmehr seine Ehefrau bewußt angriff und ihre Atemwege so lange verschloß, daß bei ihr Widerstandsunfähigkeit, wahrscheinlich sogar Bewußtlosigkeit eintrat, so konnte schon die äußerste Lebensgefährlichkeit dieser Gewalthandlung die Annahme eines - zumindest bedingten - Tötungsvorsatzes nahelegen (st. Rspr.; vgl. für die Tötung durch Würgen BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 16, 27, 30, 33).
  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 473/91

    Vortäuschen einer Selbsttötung durch Aufhängen des vermeintlich toten Opfers

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Daß der Angeklagte unbewußt (etwa mit seinem Oberkörper) gerade so auf die Atemwege seiner Ehefrau geraten würde, daß dies deren Tod zur Folge hatte, mag außerhalb der Verwirklichung der spezifischen Gefahr gelegen haben, die der Verlegung der Atemwege im ersten Abschnitt eigen war (vgl. BGHR StGB § 226 Todesfolge 3).
  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Zweifelhaft könnte sein, ob das Schwurgericht hinreichend beachtet hat, daß auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keinen unmittelbaren Beweis gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 34, 29, 34;Senatsurteil vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1994 - 2 StR 362/94).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Wenn hiernach der Angeklagte nunmehr seine Ehefrau bewußt angriff und ihre Atemwege so lange verschloß, daß bei ihr Widerstandsunfähigkeit, wahrscheinlich sogar Bewußtlosigkeit eintrat, so konnte schon die äußerste Lebensgefährlichkeit dieser Gewalthandlung die Annahme eines - zumindest bedingten - Tötungsvorsatzes nahelegen (st. Rspr.; vgl. für die Tötung durch Würgen BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 16, 27, 30, 33).
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Wenn hiernach der Angeklagte nunmehr seine Ehefrau bewußt angriff und ihre Atemwege so lange verschloß, daß bei ihr Widerstandsunfähigkeit, wahrscheinlich sogar Bewußtlosigkeit eintrat, so konnte schon die äußerste Lebensgefährlichkeit dieser Gewalthandlung die Annahme eines - zumindest bedingten - Tötungsvorsatzes nahelegen (st. Rspr.; vgl. für die Tötung durch Würgen BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 16, 27, 30, 33).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Wenn hiernach der Angeklagte nunmehr seine Ehefrau bewußt angriff und ihre Atemwege so lange verschloß, daß bei ihr Widerstandsunfähigkeit, wahrscheinlich sogar Bewußtlosigkeit eintrat, so konnte schon die äußerste Lebensgefährlichkeit dieser Gewalthandlung die Annahme eines - zumindest bedingten - Tötungsvorsatzes nahelegen (st. Rspr.; vgl. für die Tötung durch Würgen BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 16, 27, 30, 33).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Zweifelhaft könnte sein, ob das Schwurgericht hinreichend beachtet hat, daß auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keinen unmittelbaren Beweis gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 34, 29, 34;Senatsurteil vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1994 - 2 StR 362/94).
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Wenn hiernach der Angeklagte nunmehr seine Ehefrau bewußt angriff und ihre Atemwege so lange verschloß, daß bei ihr Widerstandsunfähigkeit, wahrscheinlich sogar Bewußtlosigkeit eintrat, so konnte schon die äußerste Lebensgefährlichkeit dieser Gewalthandlung die Annahme eines - zumindest bedingten - Tötungsvorsatzes nahelegen (st. Rspr.; vgl. für die Tötung durch Würgen BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10, 16, 27, 30, 33).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88

    Vorhersehbarkeit eines Reflextodes im Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Hat - wie das Landgericht meint - der Angeklagte in der ersten Phase nur mit Körperverletzungsvorsatz gehandelt, dagegen in der zweiten Phase "unbewußt" (was nichts anderes bedeuten kann als ohne Vorsatz), so könnte es zwischen der (gefährlichen) Körperverletzung und dem Tod des Opfers an dem für § 226 StGB vorausgesetzten unmittelbaren Zusammenhang (vgl. dazu BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2) fehlen.
  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94
    Zweifelhaft könnte sein, ob das Schwurgericht hinreichend beachtet hat, daß auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keinen unmittelbaren Beweis gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 34, 29, 34;Senatsurteil vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1994 - 2 StR 362/94).
  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91

    Erfordernis eines gefahrspezifischen Zusammenhangs zwischen Körperverletzung und

  • BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95

    Entlastende Angaben - Beweis der Richtigkeit - Angaben des Angeklagten -

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 - BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 -, jeweils m.w.N.).
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