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   BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04   

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https://dejure.org/2005,23915
BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04 (https://dejure.org/2005,23915)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2005 - 2 AR 263/04 (https://dejure.org/2005,23915)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 2 AR 263/04 (https://dejure.org/2005,23915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; BtMG § 36; ; BtMG § 36 Abs. 5; ; StPO § 462 a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs.; ; StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
    Diese ist gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO mit der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Kaisheim für die Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung aus allen Verurteilungen zuständig geworden und ist es auch nach der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft geblieben (BGH NStZ-RR 2001, 343; Fischer in KK StPO 5. Aufl. § 462 a Rdnrn. 11-13 m.w.N.).

    Insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH NStZ-RR 2001, 343).

    Der zunächst erfolgten Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Amtsgericht Karlsruhe und der Rückübernahme der Bewährungsaufsicht nach erneutem Wohnsitzwechsel durch das Amtsgericht Bayreuth kam wegen deren Unzuständigkeit eine Bindungswirkung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StPO nicht zu (BGH NStZ-RR 2001, 343; vgl. auch BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 1).

  • BGH, 23.09.1988 - 2 ARs 399/88

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch BGH -

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
    Der zunächst erfolgten Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Amtsgericht Karlsruhe und der Rückübernahme der Bewährungsaufsicht nach erneutem Wohnsitzwechsel durch das Amtsgericht Bayreuth kam wegen deren Unzuständigkeit eine Bindungswirkung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StPO nicht zu (BGH NStZ-RR 2001, 343; vgl. auch BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 1).
  • BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an.
  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an.
  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf -

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
    Insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH NStZ-RR 2001, 343).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04

    Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit; Bewährungsaufsicht); gemeinschaftliches

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
    2 ARs 433/04 2 AR 263/04.
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