Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8418
BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04 (https://dejure.org/2005,8418)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04 (https://dejure.org/2005,8418)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04 (https://dejure.org/2005,8418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - 7 Ds 6 Js 1731/00
  • AG Ingolstadt - BwR 8 Ls 21 Js 17889/01
  • LG Augsburg - 2 NöStVK 702/04
  • LG Bayreuth - 2 Ns 6 Js 1731/00
  • LG Bayreuth, 13.11.2000 - 6 Js 1731/00
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04, 2 AR 263/04
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
    Diese ist gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO mit der Aufnahme des Verurteilten in die JVA Kaisheim für die Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung aus allen Verurteilungen zuständig geworden und ist es auch nach der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft geblieben (BGH NStZ-RR 2001, 343; Fischer in KK StPO 5. Aufl. § 462 a Rdnrn. 11-13 m.w.N.).

    Insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH NStZ-RR 2001, 343).

    Der zunächst erfolgten Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Amtsgericht Karlsruhe und der Rückübernahme der Bewährungsaufsicht nach erneutem Wohnsitzwechsel durch das Amtsgericht Bayreuth kam wegen deren Unzuständigkeit eine Bindungswirkung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StPO nicht zu (BGH NStZ-RR 2001, 343; vgl. auch BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 1).

  • BGH, 23.09.1988 - 2 ARs 399/88

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch BGH -

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
    Der zunächst erfolgten Abgabe der Bewährungsüberwachung an das Amtsgericht Karlsruhe und der Rückübernahme der Bewährungsaufsicht nach erneutem Wohnsitzwechsel durch das Amtsgericht Bayreuth kam wegen deren Unzuständigkeit eine Bindungswirkung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StPO nicht zu (BGH NStZ-RR 2001, 343; vgl. auch BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 1).
  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an.
  • BGH, 10.04.2002 - 2 ARs 88/02

    Strafrestaussetzung zur Bewährung; Zuständigkeit über die nachträglichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an.
  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf -

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
    Insoweit verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; BGH NStZ-RR 2001, 343).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht