Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2698
BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15 (https://dejure.org/2016,2698)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2016 - 4 StR 511/15 (https://dejure.org/2016,2698)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15 (https://dejure.org/2016,2698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 225 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 1 StGB
    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen Misshandlung); sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung: unmittelbaren Körperkontakt zwischen Täter und Opfer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 225 Abs 1 StGB
    Misshandlung von Schutzbefohlenen: Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale Quälen und rohe Misshandlung; Verwirklichung bei einer Vielzahl von Körperverletzungshandlungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 StGB, § 240 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 225 Abs. 1 StGB, § 223 StGB, § 46a StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs bzgl. der sexuellen Nötigung; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Misshandlung von Schutzbefohlenen: Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale Quälen und rohe Misshandlung; Verwirklichung bei einer Vielzahl von Körperverletzungshandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs bzgl. der sexuellen Nötigung; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Quälen, rohes Misshandeln - und die Misshandlung Schutbefohlener

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2519
  • NStZ 2016, 472
  • NStZ-RR 2016, 365
  • StV 2017, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 11/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen durch mehrere

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    Rohes Misshandeln im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB liegt dagegen vor, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 11/15 jeweils mwN).

    Anders als das Quälen bezieht sich diese Tatalternative des § 225 Abs. 1 StGB auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 11/15 mwN).

  • BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06

    Vollendete besonders schwere sexuelle Nötigung; Aufhebungsumfang bei

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    All dies reicht indes zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB nicht aus, weil diese Handlungen nicht die sexuellen Handlungen waren, sondern lediglich Mittel zu deren Vornahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 4 StR 354/06, NStZ 2007, 217, 218, insbesondere zum Festhalten und Drücken des Kopfes in Richtung Geschlechtsteil, und vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292, insbesondere zum gewaltsamen Entkleiden; ferner SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 177 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 506/12

    Ruhen der Verjährung bei sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    Beschränkt waren seine Verteidigungsmöglichkeiten vielmehr allein hinsichtlich der rechtlichen - vor allem der konkurrenzrechtlichen - Bewertung der rechtsfehlerfrei festgestellten Tatgeschehen (zur Entbehrlichkeit der Aufhebung der Feststellungen bei bloßen Subsumtionsfehlern auch: BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 506/12; vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 353 Rn. 15).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    Ferner unterliegen - wie der Generalbundesanwalt ebenfalls dargelegt hat - die Ausführungen des Landgerichts zur Ablehnung eines Hangs im Sinn des § 64 StGB durchgreifenden Bedenken (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 mwN).
  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    All dies reicht indes zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB nicht aus, weil diese Handlungen nicht die sexuellen Handlungen waren, sondern lediglich Mittel zu deren Vornahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 4 StR 354/06, NStZ 2007, 217, 218, insbesondere zum Festhalten und Drücken des Kopfes in Richtung Geschlechtsteil, und vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292, insbesondere zum gewaltsamen Entkleiden; ferner SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 177 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    Rohes Misshandeln im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB liegt dagegen vor, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 11/15 jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
    Beschränkt waren seine Verteidigungsmöglichkeiten vielmehr allein hinsichtlich der rechtlichen - vor allem der konkurrenzrechtlichen - Bewertung der rechtsfehlerfrei festgestellten Tatgeschehen (zur Entbehrlichkeit der Aufhebung der Feststellungen bei bloßen Subsumtionsfehlern auch: BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 506/12; vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 353 Rn. 15).
  • BGH, 31.08.2016 - 4 StR 340/16

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des Quälens: Anforderungen an die

    a) Zur Auslegung der Begehungsformen des Quälens und des rohen Misshandelns und zum Verhältnis der beiden Varianten zueinander verweist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472; BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.).

    Gemessen daran hat das Landgericht im Ansatz zutreffend angenommen, dass das Tatbestandsmerkmal des Quälens im Sinne von § 225 Abs. 1 StGB - im Unterschied zur Variante der rohen Misshandlung - typischerweise durch die Vornahme mehrerer Körperverletzungshandlungen verwirklicht wird, die für sich genommen den Tatbestand des § 225 Abs. 1 StGB noch nicht erfüllen, sofern erst die ständige Wiederholung den gegenüber § 223 StGB gesteigerten Unrechtsgehalt ausmacht (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2016 aaO, vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15, BGHR StGB § 225 Abs. 1 Misshandlung 1 und vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, BGHR StGB § 225 Misshandlung 2).

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22

    Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung

    Anders als das Quälen bezieht sich diese Tatvariante des § 225 Abs. 1 StGB auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472 mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, BGHR StGB § 225 Misshandlung 2 Rn. 24 ff.; vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 115).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 404/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff der rohen Misshandlung: gefühllose

    a) Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472; vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 8 mwN), wobei sich diese Tatalternative - anders als das Quälen - auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen bezieht.
  • LG Frankenthal, 02.08.2019 - 7 KLs 5221 Js 17285/15
    Unter Quälen im Sinne des § 225 Absatz 1 StGB versteht man das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden, die über die typischen Auswirkungen der festgestellten einzelnen Körperverletzungshandlungen hinausgehen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. beispielhaft BGH, Beschluss vom 19.01.2016, Az. 4 StR 511/15; Beschluss vom 07.12.2006, Az. 2 StR 470/06; Beschluss vom 20.03.2012, Az. 4 StR 561/11).

    Anders als das Quälen bezieht sich diese Tatalternative auf einzelne Körperverletzungsgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2016, Az. 4 StR 511/15; Urteil vom 23.07.2015, Az. 3 StR 633/14 in NStZ-RR 2015, 369; Beschluss vom 15.02.2015, Az. 4 StR 11/15).

  • LG Neuruppin, 27.09.2019 - 12 Na 2/19
    Zwar kann die Vorschrift des § 225 Abs. 1 StGB auch durch die ständige Wiederholung von Handlungen, die für sich genommen noch nicht den Tatbestand erfüllen, verwirklicht werden, wenn die systematische Wiederholung gerade den gesteigerten Unrechtsgehalt ausmacht (BGH NStZ 2016, 472).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht