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   BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16   

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https://dejure.org/2017,7823
BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16 (https://dejure.org/2017,7823)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2017 - V ZB 110/16 (https://dejure.org/2017,7823)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - V ZB 110/16 (https://dejure.org/2017,7823)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 S 2 AufenthG
    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 14 Nr. 2, 3 und 5 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, § 62 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer über die Dauer von sechs Monaten hinaus; Wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität als Urache für die Nichtdurchführung der Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Täuschung über Identität, Kausalität, Abschiebung, Haftbeschwerde

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 4 S. 2
    Verlängerung der Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer über die Dauer von sechs Monaten hinaus; Wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität als Urache für die Nichtdurchführung der Abschiebung

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer über die Dauer von sechs Monaten hinaus; Wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität als Urache für die Nichtdurchführung der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschiebehaft über sechs Monaten hinaus bei wechselnden Angaben über Identität

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 984
  • FGPrax 2017, 89
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Damit ist zwar schlichte Einreise ohne die erforderlichen Einreisedokumente nicht als Verhinderung anzusehen (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8).

    Eine solche kann aber darin liegen, dass der Ausländer falsche Angaben über seine Identität macht (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20).

    Schließlich muss das Verhinderungsverhalten ursächlich dafür sein, dass der Ausländer bisher nicht abgeschoben werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 9).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Zu vertreten hat der Ausländer nicht nur solche Umstände, die für die Behebung des Abschiebungshindernisses von Bedeutung sein können, sondern auch Gründe, die - von ihm zurechenbar veranlasst - dazu geführt haben, dass ein Hindernis für seine Abschiebung überhaupt erst entstanden ist, etwa indem er seinen Pass weggegeben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 238).

    Eine solche kann aber darin liegen, dass der Ausländer falsche Angaben über seine Identität macht (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20).

  • BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04

    Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Ein vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegendes Verhalten des Ausländers genügt aber nicht (vgl. KG, FGPrax 2000, 83, 84; BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 112, 113 f.).

    Ergibt sich, dass die Abschiebung (z.B. wegen zögerlicher Bearbeitung der Heimatbehörden) auch ohne das Verhinderungsverhalten des Ausländers nicht innerhalb der ersten sechs Monate möglich gewesen wäre, ist dieses nicht ursächlich für die Verzögerung (BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Zu vertreten hat der Ausländer nicht nur solche Umstände, die für die Behebung des Abschiebungshindernisses von Bedeutung sein können, sondern auch Gründe, die - von ihm zurechenbar veranlasst - dazu geführt haben, dass ein Hindernis für seine Abschiebung überhaupt erst entstanden ist, etwa indem er seinen Pass weggegeben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 238).

    Es bedarf vielmehr eines Verhaltens, mit dem der Ausländer eine - etwa aufgrund der Anordnung, Deutschland zu verlassen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239) - sich bereits konkretisierende Abschiebung zu vereiteln oder zu erschweren versucht.

  • KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99

    Begriff des Verhinderns der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Ein vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland liegendes Verhalten des Ausländers genügt aber nicht (vgl. KG, FGPrax 2000, 83, 84; BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 112, 113 f.).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Erforderlich ist, dass das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun des Ausländers zurückgeht, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen trotz bestehender Verpflichtung zu einem Tun (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Seine gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde ist ohne Erfolg geblieben (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt erkennen, dass Abschiebungshaft in der Regel nicht länger als drei Monate dauern soll (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
    Ergibt sich, dass die Abschiebung (z.B. wegen zögerlicher Bearbeitung der Heimatbehörden) auch ohne das Verhinderungsverhalten des Ausländers nicht innerhalb der ersten sechs Monate möglich gewesen wäre, ist dieses nicht ursächlich für die Verzögerung (BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004, 4Z BR 70/04, juris Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, juris).
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