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   BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2023,3782
BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2023,3782)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2023 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2023,3782)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2023,3782)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO, § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO, § 152a VwGO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Anhörungsrüge; Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Anhörungsrüge; Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D, juris Rn. 11 und vom 12. Januar 2022 - 5 B 23.21, juris Rn. 5).

    Ebenso wenig kann sie auf die Verletzung einer anderen Verfassungs- oder Verfahrensgarantie als der Garantie des rechtlichen Gehörs gestützt werden (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 7 C 3.13, juris Rn. 4 und vom 7. Juni 2017, aaO).

  • BVerwG, 20.12.2021 - 4 A 6.21

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 23. Juli 2022 erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 4. Juli 2022, durch den ihr Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2022 zurückgewiesen worden ist, ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig zu verwerfen, weil das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO schon nicht in einer den Anforderungen der § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO genügenden Weise dargelegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - 5 B 36.13, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 2).

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a VwGO regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen gerichtliche Entscheidungen auf entsprechende Rüge nachträglich geändert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 2 BvR 1872/21, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 19.01.2022 - 2 BvR 1872/21

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen Nichtannahmeentscheidungen des BVerfG

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a VwGO regeln abschließend, unter welchen Voraussetzungen gerichtliche Entscheidungen auf entsprechende Rüge nachträglich geändert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 2 BvR 1872/21, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 23.21

    Verwerfung von Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D, juris Rn. 11 und vom 12. Januar 2022 - 5 B 23.21, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.05.2013 - 5 B 36.13

    Rüge bzgl. einer Verletzung des Art. 103 GG

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 23. Juli 2022 erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 4. Juli 2022, durch den ihr Antrag auf Berichtigung des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2022 zurückgewiesen worden ist, ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig zu verwerfen, weil das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO schon nicht in einer den Anforderungen der § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO genügenden Weise dargelegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - 5 B 36.13, juris Rn. 2 und vom 20. Dezember 2021 - 4 A 6.21, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Ebenso wenig kann sie auf die Verletzung einer anderen Verfassungs- oder Verfahrensgarantie als der Garantie des rechtlichen Gehörs gestützt werden (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2013 - 7 C 3.13, juris Rn. 4 und vom 7. Juni 2017, aaO).
  • BGH, 03.03.2022 - RiZ 5/20

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a VwGO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2022 - RiZ 5/20, juris Rn. 1 und - RiZ 6/20, juris Rn. 1).
  • BGH, 03.03.2022 - RiZ 6/20

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils; Heranziehung zu einer

    Auszug aus BGH, 19.01.2023 - RiZ 2/16
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 152a VwGO (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2022 - RiZ 5/20, juris Rn. 1 und - RiZ 6/20, juris Rn. 1).
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