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   BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62   

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https://dejure.org/1963,48
BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62 (https://dejure.org/1963,48)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1963 - 1 StR 318/62 (https://dejure.org/1963,48)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62 (https://dejure.org/1963,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der Tatzeit zugunsten des Angeklagten - Anwendung des Zweifelssatzes im Recht des Schuldbeweises und bei Strafausschließungsgründen, Strafaufhebungsgründen oder Strafmilderungsgründen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 274
  • NJW 1963, 1209
  • MDR 1963, 855
  • JR 1963, 268
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Auf diese Weise begründen die Verjährungsvorschriften - der materiellen Rechtslage zuwider - ein von Amts wegen zu beachtendes, nicht behebbares Verfahrenshindernis, das der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden dient (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274, 278; vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, NJW 2018, 1268, 1270).

    Auch die Regelungen über die Verjährung von Ansprüchen im bürgerlichen Recht dienen der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274, 278; vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, NJW 2018, 1268, 1270).

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Bleibt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zweifelhaft, ob ein Prozeßhindernis vorliegt, ist nach der h.M. nach der Art des Prozeßhindernisses oder der Prozeßvoraussetzung zu differenzieren (vgl. BGHSt 18, 274, 277 f.; Überblick bei Paeffgen in SK-StPO 15. Lfg. § 206 a Rdn. 16 f.).

    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).

  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Ist dies - wie hier - nicht auszuschließen, so schlägt ein entsprechender Zweifel zugunsten des Angeklagten aus (vgl. BGHSt 18, 274).
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