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   BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64   

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https://dejure.org/1965,1034
BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64 (https://dejure.org/1965,1034)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1965 - 4 ARs 32/64 (https://dejure.org/1965,1034)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1965 - 4 ARs 32/64 (https://dejure.org/1965,1034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer richterlichen Beschlagnahme von zur persönlichen Habe des Verfolgten gehörenden Gegenständen - Beschlagnahme im Auslieferungsverkehr mit Frankreich - Antragsrecht des Betroffenen nach § 39 Abs. 2 Deutsches Auslieferungsgesetz (DAG) gegen einen nach § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 170
  • NJW 1965, 1143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64
    Dieser Ansicht kann nicht entgegengehalten werden, daß die Strafprozeßordnung den von einer Beschlagnahme Betroffenen grundsätzlich ein Beschwerderecht einräumt; denn das Verfahren nach dem Deutschen Auslieferungsgesetz ist kein Strafverfahren und die Vorschriften der Strafprozeßordnung sind nach § 47 DAG nur insoweit anwendbar, als dieses Gesetz nichts anderes bestimmt (vgl. BGHSt 2, 44, 48) [BGH 06.12.1951 - 1 ARs 49/51].
  • RG, 12.10.1931 - 10 TB 5/31

    1. Die unter der Zusage der Rücklieferung begehrte Überführung einer im Inland

    Auszug aus BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64
    Sie sind in einem schwebenden Auslieferungsverfahren zu lösen (RGSt 65, 374).
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem

    So wird in der Begründung der Bundesregierung zu § 65 des Gesetzentwurfs (a.a.O. S. 87) darauf hingewiesen, daß dessen Absatz 1, der den gleichen Inhalt wie § 66 Abs. 1 IRG hat, materiell der Regelung in § 37 Abs. 1 des Entwurfs entspreche, welcher - mit dem gleichen Inhalt wie § 38 Abs. 1 IRG - die Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren betrifft; in der Begründung zu dieser Bestimmung des Entwurfs (a.a.O. S. 58) aber wird unter Hinweis auf § 34 Abs. 1 Nr. 1 DAG und in Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 20, 170, 173 [BGH 19.02.1965 - 4 ARs 32/64] erklärt, sie sei weit auszulegen und ermächtige zur Herausgabe aller Gegenstände, deren Beweiserheblichkeit für das ausländische Verfahren nach den Umständen nicht völlig ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1142/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen

    Es begegnet daher von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn die Fachgerichte es im internationalen Rechtshilfeverkehr genügen lassen, dass die Beweiserheblichkeit der von dem Ersuchen umfassten Beweismittel nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 20, 170 ).
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 6 AuslS 45/17

    Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe

    Nach der höchstrichterlichen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.08.2001, 2 BvR 1142/00, NStZ-RR 2002, 16 ), ist es dafür ausreichend, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.1965, 4 ARs 32/64, BGHSt 20, 170; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, NStZ 2016, 187; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 12 m. w. N.; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 12).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 6 AuslS 121/10

    Herausgaberechtshilfe von Daten

    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a.a.O. § 66 Rdn. 12).
  • OLG Köln, 02.08.2010 - 6 AuslS 81/10

    Zulässigkeit der Herausgabe beschlagnahmter Kontounterlagen an die Schweiz im

    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 6 AuslS 100/10

    Rechtshilfeverkehr mit Luxemburg; Herausgabe beschlagnahmter Unterlagen

    c) Dem Herausgabezweck des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG, wonach zur Herausgabe erbetene Gegenstände "als Beweismittel für ein ausländisches Verfahren dienen können" müssen, genügt es nach höchstrichterlicher, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (BVerfG, NStZ-RR 02, 16; BGHSt 20, 170,173; 27, 222,227; zustimmend Schomburg/Lagodny a.a.O., § 66 Randnr.12).
  • BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72

    Strafsache gegen einen Deutschen wegen einer Verkehrsübertretung - Vernehmung

    Im Rechtshilfeverfahren kann, anders als im Falle des § 121 Abs. 2 GVG, auch dann die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eingeholt werden, wenn in einem anhängigen Verfahren eine entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufgetreten ist und das Oberlandesgericht oder im Falle des § 27 Abs. 2 DAG der Generalbundesanwalt oder der Generalstaatsanwalt der Auffassung ist, daß sie der Entscheidung durch das oberste Gericht bedarf (vgl. BGHSt 20, 152; 20, 170, 172) [BGH 19.02.1965 - 4 ARs 32/64].
  • BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 1142/00
    Es begegnet daher von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn die Fachgerichte es im internationalen Rechtshilfeverkehr genügen lassen, dass die Beweiserheblichkeit der von dem Ersuchen umfassten Beweismittel nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 20, 170 ).
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