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   BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91   

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https://dejure.org/1991,5804
BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91 (https://dejure.org/1991,5804)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1991 - 5 StR 25/91 (https://dejure.org/1991,5804)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 (https://dejure.org/1991,5804)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91
    Dieser ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90 - im Anschluß an BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 23 -).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 5 StR 25/91
    Dieser ist nur gegeben, wenn der Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90 - im Anschluß an BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 23 -).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Bei dieser Sachlage kann nach Teileinstellung wegen der vom Fortsetzungszusammenhang eindeutig nicht erfaßten verjährten Einzeltaten der den Angeklagten nicht beschwerende weitergehende Schuldspruch wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Vergewaltigung bestehenbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1992 - 1 StR 136/92 -, wistra 1992, 340, 341; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90 -, NJW 1991, 307, 308, insoweit in BGHSt 37, 179 nicht abgedruckt; vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 5 StR 25/91 -).
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