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   BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07   

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BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07 (https://dejure.org/2008,1767)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2008 - 1 StR 596/07 (https://dejure.org/2008,1767)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07 (https://dejure.org/2008,1767)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 200 StPO; § 111i Abs. 2, Abs. 5 StPO; § 2 Abs. 3, Abs. 5 StGB; § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger Wirtschaftsstraftaten; Auffangrechtserwerb nach neuem Recht (keine rückwirkende Anwendung; verlängerte Rückgewinnungshilfe); teilweise entbehrliche Verlesung des Anklagesatzes

  • lexetius.com

    StPO § 200

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftsstraftaten - Verkürzte Anklageschriften bei Serienstraftaten

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2131
  • NStZ 2008, 351
  • NStZ 2008, 525 (Ls.)
  • AnwBl 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Darüber hinaus hat die Anklage auch die Aufgabe, den Angeklagten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über weitere Einzelheiten des Vorwurfs zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den mit der Anklage erhobenen Vorwurf einzustellen (Informationsfunktion, vgl. BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH NStZ 2006, 649, 650).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Eine allein auf die Anordnung nach § 111i Abs. 3 StPO nF (Aufrechterhaltung von der Rückgewinnhilfe dienenden Maßnahmen für drei Jahre) gerichtete, beschränkte Feststellungsentscheidung ist in Altfällen ebenso wenig möglich (vgl. zum Ganzen, Senatsbeschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07 und Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Darüber hinaus hat die Anklage auch die Aufgabe, den Angeklagten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über weitere Einzelheiten des Vorwurfs zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den mit der Anklage erhobenen Vorwurf einzustellen (Informationsfunktion, vgl. BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH NStZ 2006, 649, 650).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 390, 392).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Sie vermied lediglich eine zeitraubende Doppelverlesung, die keinerlei Gewinn im Hinblick auf den Normzweck des § 243 Abs. 3 StPO (vgl. BGH NJW 2006, 3582 Rdn. 11, 45 ff. m.w.N.) mit sich gebracht hätte.
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 503/07

    Auffangrechtserwerb nach neuem Recht (keine rückwirkende Anwendung; verlängerte

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Eine allein auf die Anordnung nach § 111i Abs. 3 StPO nF (Aufrechterhaltung von der Rückgewinnhilfe dienenden Maßnahmen für drei Jahre) gerichtete, beschränkte Feststellungsentscheidung ist in Altfällen ebenso wenig möglich (vgl. zum Ganzen, Senatsbeschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07 und Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00

    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07
    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24 jew. m.w.N.).

    Insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (Informationsfunktion - vgl. BGHSt 40, 44, 45; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24 jew. m.w.N.).

    b) Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Schneider in KK 6. Aufl. § 200 Rdn. 30; BeckOK-StPO/Ritscher § 200 Rdn. 19 jew. m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    (1) Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; jeweils mwN).

    Mängel der Anklage in dieser Hinsicht führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit (Informationsfunktion - vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2009 und vom 11. Januar 1994 aaO, Beschluss vom 19. Februar 2008 aaO jeweils mwN).

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO bezieht sich somit nicht nur auf die Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Verletzten, sondern bildet zudem die materiell-rechtliche Grundentscheidung für eine aufschiebend bedingte Verfallanordnung zu Gunsten des Staates, die dann zum Tragen kommt, wenn die vorrangigen Ansprüche der Verletzten nicht innerhalb der Frist des § 111i Abs. 3 StPO geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093, 1094; Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, wistra 2008, 221; vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07, StV 2008, 226; vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56 f.; vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 64; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 219/09).

    Steht mithin ein laufendes Insolvenzverfahren einer Verfallanordnung nach §§ 73, 73a StGB nicht entgegen, so kann während eines Insolvenzverfahrens erst Recht jedenfalls dann eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO getroffen werden, wenn diese lediglich einen Zahlungsanspruch des Staates aufschiebend bedingt begründet (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NJW 2008, 1093, 1094; Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, wistra 2008, 221; vom 19. Februar 2008 - 1 StR 503/07, StV 2008, 226; vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56 f.; vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 64; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 219/09; vgl. auch Rogall in SK-StPO, aaO, § 111i Rn. 41 f.; anders ders. in Rn. 40 für den hier nicht zu entscheidenden Fall des Eigentumserwerbs; zur Beschlagnahme auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. März 2013 - 2 Ws 561/12 u.a., NZI 2013, 552, 557).

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

    Dies gilt jedoch nur, wenn die Serienstraftaten je für sich prozessual als selbständige Taten zu werten sind, etwa weil sie auch materiell-rechtlich in Realkonkurrenz stehen (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes kann deshalb auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückgegriffen werden (KK/Schneider, StPO, 8. Aufl. 2019, § 200 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, NStZ 2008, 351).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Das Tatgeschehen war durch die Angabe der Tatzeit und des Tatortes, die Benennung der Speichermedien sowie die Umschreibung der Bildinhalte im Anklagesatz so genau bezeichnet, dass es als individueller geschichtlicher Vorgang erkennbar wurde und sich als solcher von möglichen anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24).
  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09

    Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Vielzahl

    In Fallgestaltungen der vorliegenden Art - Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten, namentlich Betrugstaten - genügt der Anklagesatz nach Auffassung des Senats (vgl. NJW 2008, 2131) regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs- als auch der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden.
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Zwar dürfen bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134; Urteil vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00, NStZ 2001, 656, 657; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; KK-StPO/Schneider, 7. Aufl., § 200 Rdn. 31 mwN), wenn sich aus diesem zumindest Grundlagen einer Tatbeteiligung ergeben (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09; NStZ 2010, 159, 160).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    Daneben können die - nicht zu verlesenden - Tabellenwerke den Schöffen ausgehändigt werden (s.a. Krehl NStZ 2008, 525, 526), ohne dass dies freilich für eine hinreichende Anklageverlesung i.S.v. § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlich wäre.
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09

    Feststellungen zur Rückgewinnungshilfe (Rückwirkungsverbot); Verfall

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 2 U 8/08

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für ein sanitäres

  • OLG Hamm, 12.11.2009 - 2 OBL 57/09
  • VG Münster, 17.09.2013 - 13 K 2222/12

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen einer ungenehmigten Nebentätigkeit (Gewerbe) in

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