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   BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07   

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BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07 (https://dejure.org/2008,6755)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2008 - 5 StR 599/07 (https://dejure.org/2008,6755)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 (https://dejure.org/2008,6755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (einer Entziehungsanstalt); Gefährlichkeitsbeurteilung; Gefährlichkeit für die Allgemeinheit (Gesamtwürdigung; gegen die körperliche Integrität Dritter gerichtetes Verhalten); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Anordnung einer Maßregel nach § 63 oder § 64 Strafgesetzbuch (StGB); Erforderlichkeit einer Wiedergabe von wesentlichen Anknüpfungspunkten und Darlegungen für ein Urteil bei Anschließung eines Tatrichters einer Beurteilung zur Frage der Schuldfähigkeit; ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 67b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung trotz möglicher ambulanter Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 358/88

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Falls der neue Tatrichter diese bejahen sollte, weist der Senat darauf hin, dass die Notwendigkeit der Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB grundsätzlich nicht durch minder einschneidende Maßnahmen - hier die vier Monate vor dem Urteil einsetzende regelmäßige Medikamenteneinnahme - aufgehoben wird, sondern solche täterschonende Mittel Bedeutung nur für die Frage erlangen, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6, 28 und Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Selbst wenn das Landgericht eine Körperverletzung als Symptomtat nicht feststellen konnte (vgl. zum Erfordernis des Strafantrags BGHSt 31, 132, 134), hätte das gegen die körperliche Integrität Dritter gerichtete Verhalten des Beschuldigten doch in die Gesamtwürdigung betreffend die Gefährlichkeit einbezogen werden müssen.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; BGH NStZ 2003, 307).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; BGH NStZ 2003, 307).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Falls der neue Tatrichter diese bejahen sollte, weist der Senat darauf hin, dass die Notwendigkeit der Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB grundsätzlich nicht durch minder einschneidende Maßnahmen - hier die vier Monate vor dem Urteil einsetzende regelmäßige Medikamenteneinnahme - aufgehoben wird, sondern solche täterschonende Mittel Bedeutung nur für die Frage erlangen, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6, 28 und Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Es darf nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichtsoder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und Gefährlichkeit 5; BGH NStZ-RR 2003, 232; 2004, 38 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; BGH NStZ 2003, 307).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Es darf nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichtsoder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und Gefährlichkeit 5; BGH NStZ-RR 2003, 232; 2004, 38 f.).
  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89

    Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Der neue Tatrichter hat die Frage der Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 72, 73; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 9; § 62 Verhältnismäßigkeit 2) umfassend neu zu prüfen.
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07
    Es darf nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichtsoder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und Gefährlichkeit 5; BGH NStZ-RR 2003, 232; 2004, 38 f.).
  • BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung nur bei zumindest

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    (b) Das aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleitete Subsidiaritätsprinzip (vgl. dazu MüKo-StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 62 Rn. 7; SSW-StGB/Jehle, § 72 Rn. 1) gilt bei freiheitsentziehenden Maßregeln nur für deren Vollstreckung (BT-Drucks. IV/650, S. 210; BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28; vgl. dazu auch Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07, Rn. 15; Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77, NJW 1978, 599; Meier, Strafrechtliche Sanktionen, 3. Aufl., S. 318; aA LK-StGB/Hanack, 11. Aufl., vor §§ 61 ff. Rn. 61) und ist auf das Verhältnis zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung nicht anzuwenden (LK-StGB/Schöch, 12. Aufl., vor § 61 Rn. 81; SSW-StGB/Schöch, vor §§ 61 ff. Rn. 27; NK-StGB/Pollähne, 4. Aufl., § 61 Rn. 60).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auch die bei den Anlasstaten und weiteren von der Strafkammer festgestellten Geschehnissen zu Tage getretene Affinität des Beschuldigten zu Messern durfte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 Rn. 14), zumal nach den mitgeteilten Ausführungen der Sachverständigen bei dem Beschuldigten "persistierende Verhaltensmuster' festzustellen seien, insbesondere der "Gebrauch von gefährlichen Waffen wie Messer' und direkten Angriffen auf die Opfer.
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 168/14

    Unzureichend begründete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es werden auch keinerlei Anknüpfungs- und Befundtatsachen des Sachverständigen wiedergegeben, die es dem Senat ermöglichen würden, die gestellte Diagnose nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08, NStZ-RR 2009, 45; Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem

    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 - BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2011 - 5 StR 199/11

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich wäre, die wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen der Sachverständigenbewertung im Urteil so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis der gutachtlichen Äußerungen und zur Beurteilung ihrer Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 StR 223/02, NStZ 2003, 307 f., Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232, jeweils mwN).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - 2 StR 573/05 -, juris Rn. 11) und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29 ff.) im Urteil mitteilen (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 557/06 -, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 -, juris Rn. 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung;

    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Schließt es sich dem Sachverständigen an, muss es sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165; Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15).
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