Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4752
BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08 (https://dejure.org/2009,4752)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - 3 StR 439/08 (https://dejure.org/2009,4752)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 3 StR 439/08 (https://dejure.org/2009,4752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 4 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 225a StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 210 Abs. 1 StPO; 270 StPO; § 25 Nr. 2 GVG; § 24 Abs. 2 GVG; § 269 StPO
    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme durch unzuständiges Gericht); Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen (unerträgliche Mängel; Endentscheidung; Zwischenentscheidung); keine Verweisung vom Strafrichter an das Schöffengericht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der sachlichen Unzuständigkeit im Revisionsverfahren bei fehlerhafter Bejahung der Zuständigkeit durch ein höheres Gericht; Nichtigkeit eines Vorlegungsbeschlusses durch Unzuständigkeit des Strafrichters für die Vorlage der Sache an das Landgericht; ...

  • Judicialis

    StPO § 269; ; StPO § 338

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 269; StPO § 338
    Beanstandung der sachlichen Unzuständigkeit im Revisionsverfahren bei fehlerhafter Bejahung der Zuständigkeit durch ein höheres Gericht; Nichtigkeit eines Vorlegungsbeschlusses durch Unzuständigkeit des Strafrichters für die Vorlage der Sache an das Landgericht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wirksame Vorlegung trotz Unzuständigkeit des Vorlegenden

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 579
  • StV 2009, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Aber auch nach dieser Auffassung kann dies nur in seltenen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn die Anerkennung einer auch nur vorläufigen Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung ihrerseits dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung krass widerspricht, und wenn eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 10, 278, 281; 29, 351, 352 f.; vgl. Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 105; Kühne in LR, 26. Aufl. Einl. Rdn. 114 ff.; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO Bd. I, 2. Aufl. Rdn. 251 ff.; jew. m. w. N.).

    Denn die Annahme rechtlicher Unbeachtlichkeit einer richterlichen Entscheidung führt dazu, dass jedermann sich in jeder Verfahrenslage, auch nach Rechtskraft der Entscheidung, auf deren Unwirksamkeit berufen kann, und zwar auch außerhalb der Ordnung, die das Strafverfahrensrecht mit den ihm eigenen Kontrollmechanismen darstellt (BGHSt 29, 351, 352 f. m. w. N.).

    Jedenfalls die Bewertung gerichtlicher Zwischenentscheidungen als nichtig scheidet danach wegen der nicht hinnehmbaren Folgen, die dies für die Rechtssicherheit im Verfahren und für die geordnete Rechtspflege begründen würde, generell aus (BGHSt 29, 351, 355; 45, 58, 61 f.; Meyer-Goßner aaO Rdn. 105 b; Felsch NStZ 1996, 163, 165).

    Er litt zudem nicht an einem derart unerträglichen Rechtsfehler, dass er nach den oben genannten Grundsätzen unwirksam gewesen wäre; dies zeigt etwa die Regelung des § 338 Nr. 4 StPO, nach der selbst ein durch ein unzuständiges Gericht erlassenes Urteil allenfalls anfechtbar, nicht aber unbeachtlich ist (vgl. dazu BGHSt 29, 351, 354 f. zu § 338 Nr. 2 StPO).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Dies ändert indes nichts daran, dass das Verfahren - unabhängig davon, ob die Verweisung für das Schöffengericht trotz ihrer Fehlerhaftigkeit bindend und daher eine Rückgabe an den Strafrichter ausgeschlossen war (vgl. Meyer-Goßner aaO § 270 Rdn. 19 f.) - schon aufgrund der mit dem Verweisungsbeschluss verbundenen "Transportwirkung" unmittelbar mit dessen Erlass beim Schöffengericht rechtshängig wurde (BGHSt 45, 58; Meyer-Goßner aaO § 270 Rdn. 18).

    Jedenfalls die Bewertung gerichtlicher Zwischenentscheidungen als nichtig scheidet danach wegen der nicht hinnehmbaren Folgen, die dies für die Rechtssicherheit im Verfahren und für die geordnete Rechtspflege begründen würde, generell aus (BGHSt 29, 351, 355; 45, 58, 61 f.; Meyer-Goßner aaO Rdn. 105 b; Felsch NStZ 1996, 163, 165).

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

    Verbindung von Strafsachen; Örtliche, sachliche Zuständigkeit; Gewährung des

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Der Strafrichter hat nach Zulassung der Anklage die volle Strafgewalt des § 24 Abs. 2 GVG (BGHSt 16, 148; 42, 205, 213; BayObLG NStZ 1985, 470), so dass es sich in diesen Fällen bei dem Schöffengericht im Verhältnis zum Strafrichter nicht um ein Gericht höherer Ordnung im Sinne des § 270 Abs. 1 Satz 1 StPO handelt.
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Dieser Norm liegt der Gedanke zugrunde, dass die weitergehende sachliche Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung die dahinter zurückbleibende des Gerichts niedrigerer Ordnung mit einschließt; durch die Verhandlung vor einem an sich unzuständigen höheren Gericht wird der Angeklagte grundsätzlich nicht benachteiligt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 43, 53, 55 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Aber auch nach dieser Auffassung kann dies nur in seltenen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn die Anerkennung einer auch nur vorläufigen Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung ihrerseits dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung krass widerspricht, und wenn eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 10, 278, 281; 29, 351, 352 f.; vgl. Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 105; Kühne in LR, 26. Aufl. Einl. Rdn. 114 ff.; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO Bd. I, 2. Aufl. Rdn. 251 ff.; jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 08.02.1985 - RReg. 2 St 165/84

    Straferwartung; Nachprüfbarkeit; Revisibilität; Sachliche Zuständigkeit;

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Der Strafrichter hat nach Zulassung der Anklage die volle Strafgewalt des § 24 Abs. 2 GVG (BGHSt 16, 148; 42, 205, 213; BayObLG NStZ 1985, 470), so dass es sich in diesen Fällen bei dem Schöffengericht im Verhältnis zum Strafrichter nicht um ein Gericht höherer Ordnung im Sinne des § 270 Abs. 1 Satz 1 StPO handelt.
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
    Eine solche Rechtsfolge wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes etwa für Verbindungsbeschlüsse, die nicht durch das gemäß § 4 Abs. 2 StPO zuständige Gericht erlassen wurden, angenommen, weil eine die sachliche Zuständigkeit verändernde Verbindung nur durch das zuständige Gericht höherer Ordnung bzw. das gemeinschaftliche obere Gericht herbeigeführt werden kann (BGH NStZ 1996, 47; 2000, 435, 436; 2005, 464; kritisch dazu Felsch NStZ 1996, 163 ff.).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Einschränkung in Fällen, in denen die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit auf sachfremden oder anderen offensichtlich nicht haltbaren Erwägungen beruht, sich die Entscheidung mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch zugleich der Anspruch des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 StR 439/08, NStZ 2009, 579 f.; Urteile vom 3. Februar 2016 - 2 StR 481/14, NStZ 2017, 240, 241, sowie 2 StR 159/15, NStZ-RR 2016, 220, 221, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Sbd 7/17

    Zuständigkeit; Verweisung; Willkür; Unterbringung in einem psychiatrischen

    b) Ein formell oder materiell fehlerhafter Verweisungsbeschluss lässt die Bindungswirkung nicht entfallen (BGHSt 29, 216, 219; BGH bei Kusch NStZ 1992, 29; BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

    Das ist der Fall, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung, insbesondere dem des gesetzlichen Richters, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

  • SG Karlsruhe, 10.06.2020 - S 13 SF 1259/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und

    In einer solchen Konstellation wäre die Anerkennung der Gültigkeit der Entscheidung wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit sowie deren Offenkundigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich, weil die Entscheidung wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht, vgl. hierzu BGH NStZ 2009, 579, 580, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 1988 - 1 Ws 158/88 -, Rn. 11, juris m.w.N.
  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 4 (s) Sbd I-1/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen möglicher Anordnung einer

    b) Ein formell oder materiell fehlerhafter Verweisungsbeschluss lässt die Bindungswirkung nicht entfallen (BGHSt 29, 216, 219; BGH bei Kusch NStZ 1992, 29; BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

    Das ist der Fall, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung, insbesondere dem des gesetzlichen Richters, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH NStZ 2009, 579, 580; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377).

  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Das abgetrennte Verfahren ist infolge des Abtrennungs- und Verweisungsbeschlusses unabhängig von dessen Rechtsmängeln bei der funktional zuständigen Jugendkammer anhängig geworden (vgl. zur "Transportwirkung' fehlerhafter Beschlüsse BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 StR 439/08, BGHR StPO § 270 Abs. 3 Wirkung 3 Rn. 10; Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60 ff. mwN).
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09

    Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht

    Die Annahme der Nichtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen dann in Betracht, wenn die Anerkennung ihrer auch nur vorläufigen Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung ihrerseits dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung krass widerspricht, und wenn eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGH NStZ 2009, 579, 580 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Aber auch nach dieser Auffassung kann gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, in denen die Anerkennung einer Gültigkeit des Urteils wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien unserer rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht; die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, dass eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (sog. "Evidenztheorie" - zu alledem: BGHSt 29, 351 ff.; NStZ 1984, 279; NStZ 2009, 579 ff.).
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 4 (s) Sbd I-3/21

    Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

    b) Die Bindungswirkung entfällt nicht bei formeller oder materieller Fehlerhaftigkeit des Verweisungsbeschlusses, sondern erst dann, wenn der Verweisungsbeschluss willkürlich ist, also die Verweisung mit Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung, insbesondere dem des gesetzlichen Richters, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h., wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder offensichtlich unhaltbar ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 StR 439/08 -, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

    Denn die Annahme rechtlicher Unbeachtlichkeit einer richterlichen Entscheidung führt dazu, dass jedermann sich in jeder Verfahrenslage, auch nach Rechtskraft der Entscheidung, auf deren Unwirksamkeit berufen kann, und zwar auch außerhalb der Ordnung, die das Strafverfahrensrecht mit den ihm eigenen Kontrollmechanismen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Az. 3 StR 439/08, bei juris).
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

    Denn die Annahme rechtlicher Unbeachtlichkeit einer richterlichen Entscheidung führt dazu, dass jedermann sich in jeder Verfahrenslage, auch nach Rechtskraft der Entscheidung, auf deren Unwirksamkeit berufen kann, und zwar auch außerhalb der Ordnung, die das Strafverfahrensrecht mit den ihm eigenen Kontrollmechanismen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Az. 3 StR 439/08, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht