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   BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08   

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BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08 (https://dejure.org/2009,2396)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - V ZB 54/08 (https://dejure.org/2009,2396)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08 (https://dejure.org/2009,2396)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 113, 115
    Frist für sofortige Beschwerde gegen Teilungsplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung eines der sofortigen Beschwerde unterliegenden Teilungsplans; Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Teilungsplan

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Notwendigkeit der Zustellung von Beschlüssen über die Ausführung des Teilungsplans und daraus resultierender Beginn der Beschwerdefrist erst mit Zustellung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft; Teilungsplan; Zustellung; Beschwerdefrist; Teilungsversteigerung

  • Judicialis

    ZPO § 329 Abs. 3; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 793

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 329 Abs. 3; ZPO § 569 Abs. 1; ZPO § 793
    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung eines der sofortigen Beschwerde unterliegenden Teilungsplans; Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Teilungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschluss über Aufstellung oder Ausführung des Teilungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1427
  • MDR 2009, 769
  • Rpfleger 2009, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 25.11.1999 - 8 W 140/99
    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).

    Aus dem Umstand, dass das Zwangsversteigerungsgesetz verschiedene Vorschriften über die Zustellung von Beschlüssen und Verfügungen enthält (z.B. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 32, 41 Abs. 1, 85 Abs. 2, 88, 105 Abs. 2 ZVG), kann daher nicht geschlossen werden, dass für die Heranziehung des § 329 Abs. 3 ZPO in den nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren generell kein Raum sei (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427).

    Eine solche kann insbesondere nicht der für den Widerspruch geltenden Vorschrift des § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO entnommen werden, wonach der Widersprechende die Klageerhebung gegen den anderen Gläubiger binnen einer Frist von einem Monat nachweisen muss, welche "mit dem Terminstag beginnt" (so aber OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227).

    Die Festlegung eines von § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO abweichenden Fristbeginns für die Einlegung der sofortigen Beschwerde kann auch nicht der Vorschrift des § 98 ZVG mit der Überlegung entnommen werden, der Gesetzgeber hätte eine gleichlautende Bestimmung für das Verteilungsverfahren vorgesehen, wenn er das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in diesem Zusammenhang geregelt hätte (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227).

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 80/06

    Änderung des Teilungsplans nach Anmeldung aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Sie können nach allgemeinen Grundsätzen mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gerügt werden (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745; Urt. v. 23. Juni 1972, V ZR 125/70, WM 1972, 1032; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 115 Anm. 3.1; § 113 Anm. 6.3).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Aufstellung oder Änderung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7 sowie Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745, 746).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1994 - 11 W 182/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist einer sofortigen Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).

    Aus dem Umstand, dass das Zwangsversteigerungsgesetz verschiedene Vorschriften über die Zustellung von Beschlüssen und Verfügungen enthält (z.B. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 32, 41 Abs. 1, 85 Abs. 2, 88, 105 Abs. 2 ZVG), kann daher nicht geschlossen werden, dass für die Heranziehung des § 329 Abs. 3 ZPO in den nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren generell kein Raum sei (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Aufstellung oder Änderung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7 sowie Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745, 746).
  • OLG Schleswig, 05.07.1983 - 10 UF 183/82

    Vorläufige Eilentscheidung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Hauptverfahren;

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).
  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 125/70

    Recht auf Befriedigung aus dem Erlös der Zwangsversteigerung - Berechtigung zum

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Sie können nach allgemeinen Grundsätzen mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gerügt werden (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745; Urt. v. 23. Juni 1972, V ZR 125/70, WM 1972, 1032; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 115 Anm. 3.1; § 113 Anm. 6.3).
  • OLG Hamm, 15.04.1985 - 15 W 75/85

    Erinnerung gegen Festsetzung eines Teilungsplanes und Änderung der Teilungsmasse;

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Insbesondere sei die Vorschrift des § 98 ZVG, die nur für die Zuschlagsbeschwerde gelte, nicht einschlägig (so OLG Hamm Rpfleger 1985, 453; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 113 Rdn. 10; Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, 2. Aufl., § 20 II 3.; Storz/Kiderlen, Praxis der Teilungsversteigerung, 4. Aufl. , C 9.2.3; Perger, Rpfleger 1991, 45, 46; Klawikowski, Rpfleger 1996, 528).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Eine analoge Anwendung von Sondervorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes ist zwar zulässig, wo das Gesetz planwidrige Regelungslücken enthält (vgl. Senat , Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 48/06, WM 2007, 1841, 1844 Rdn. 21).
  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08
    Diese Vorschrift gilt, da das Zwangsversteigerungsgesetz als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist (§ 869 ZPO, vgl. Senat , Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, WM 2008, 1567, 1568), grundsätzlich auch für die nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren (Stöber, ZVG, 18. Aufl. § 3 Anm. 1.4; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 10. Aufl., S. 302).
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    (1) Aus § 869 ZPO, wonach die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, folgt, dass das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist und deren Vorschriften auch auf das Zwangsversteigerungsverfahren Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem genannten Gesetz etwas anderes ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 21; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427 Rn. 13; zur Zwangsverwaltung vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2019 - V ZB 154/18, WM 2020, 22 Rn. 9).
  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14

    Widerspruch gegen den Teilungsplan nach Grundstückszwangsversteigerung: Nachweis

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig - und auch hier - nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Ausführung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. zur Aufstellung oder Änderung des Teilungsplans Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, Rn. 23 mwN, insoweit nur in juris veröffentlicht).
  • BGH, 10.10.2019 - V ZB 154/18

    Keine entsprechende Anwendung des § 850i ZPO im Zwangsverwaltungsverfahren;

    Zwar folgt aus § 869 ZPO, wonach die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, dass das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist und deren Vorschriften, namentlich die des Buches 8, auch auf das Zwangsverwaltungsverfahren Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem genannten Gesetz etwas anderes ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 21).
  • LG Tübingen, 22.04.2016 - 5 T 73/16

    Versteigerungserlös bereits ausgezahlt: Sofortige Beschwerde unzulässig!

    Die wohl herrschende Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 19.02.2009 -V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427-1428) hält die sofortige Beschwerde für statthaft, wenn mit ihr ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften gerügt wird, wozu auch unberücksichtigte Rechte gezählt werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 24 W 109/11

    Anordnung eines Zwangsmittels in Abwesenheit der beklagten Partei; Lauf der

    Denn eine nach § 329 Abs. 3 ZPO erforderliche Zustellung muss, wie der Vergleich mit den Regelungen in Abs. 1 und Abs. 2 der Vorschrift deutlich macht, unabhängig davon stattfinden, ob es sich um einen verkündeten oder einen nicht verkündeten Beschluss handelt (BGH, NJW-RR 2009, 1427 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329 Rdnr. 27).
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