Rechtsprechung
BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB; § 176 Abs. 1 StGB; §176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; RL 2011/93/EU
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Gefahrenprognose: Gesamtwürdigung, zu erwartende schwere Sexualstraftaten: sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, konventionskonforme und richtlinienkonforme Auslegung des ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 1 Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 176 Abs 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, EURL 93/2011
Sicherungsverwahrung: Sexueller Missbrauch von Kindern als schwere Sexualstraftat im Sinne der Weitergeltungsanordnung; Bedeutung europarechtlicher Vorgaben - Wolters Kluwer
Revisiongerichtliche Überprüfung des Absehens von der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit der Verurteilung des Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
- rewis.io
Sicherungsverwahrung: Sexueller Missbrauch von Kindern als schwere Sexualstraftat im Sinne der Weitergeltungsanordnung; Bedeutung europarechtlicher Vorgaben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisiongerichtliche Überprüfung des Absehens von der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit der Verurteilung des Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters aufgehoben
- lto.de (Kurzinformation)
Kindesmissbrauch - Sicherungsverwahrung auch ohne Gewalt möglich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben
- taz.de (Pressebericht, 19.02.2013)
Sicherungsverwahrung fast zwingend
- spiegel.de (Pressebericht, 19.02.2013)
Bei Kindesmissbrauch fast immer Sicherungsverwahrung möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Große Verunsicherung der Gerichte bei Sicherungsverwahrung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Sicherungsverwahrung für Kinderschänder
Verfahrensgang
- LG München I, 07.05.2012 - 20 KLs 455 Js 148790/11
- BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 204
- StV 2014, 136
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung …
Wie vom Tatgericht im Ansatz nicht verkannt, können sich nach der Rechtsprechung des Senats auch Straftaten gemäß § 176 Abs. 1 StGB als erhebliche Straftaten erweisen; maßgeblich sind die Umstände des konkreten Einzelfalls (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 465/12, NStZ-RR 2013, 204, 206 mwN). - BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20
Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: …
Dies gilt erst Recht für Taten nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, die mit Penetrationen des Opfers verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 465/12, NStZ 2013, 204, 205 mwN). - BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens …
Die aufgrund der Weitergeltungsanordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots in vorliegendem Fall weiterhin (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207 mwN) vorzunehmende "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" steht der Anordnung der Sicherungsverwahrung hier nicht von vornherein entgegen (vgl. zur Anlasstat gemäß § 176 Abs. 1 StGB: BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 465/12, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 9 mwN). - OLG Koblenz, 03.09.2014 - 2 Ws 411/14
Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu 10 Jahren: Anzuwendendes …
Neben Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil 5 StR 617/12 vom 23.04.2013 mwN) können aber auch Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung sein (BGH, Urteil 1 StR 465/12 vom 19.02.2013, Rn. 37 ff. zit. nach juris, NStZ-RR 2013, 204; Senat, Beschluss 2 Ws 164/13 vom 13.05.2013, in vorliegender Sache VH Bl. 452 ff.; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ws 218/11 vom 13.04.2011).