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   BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12   

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https://dejure.org/2013,9088
BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12 (https://dejure.org/2013,9088)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - X ZR 70/12 (https://dejure.org/2013,9088)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - X ZR 70/12 (https://dejure.org/2013,9088)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 265 Abs 2 S 1 ZPO, § 325 Abs 1 ZPO
    Patentverletzungsstreit: Eigene Klage des ausschließlichen Lizenznehmers während der Rechtshängigkeit einer Klage des Patentinhabers - Wundverband

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Lizenznehmer eines Patents ist an einer Verletzungsklage gehindert, wenn der Patentinhaber selbst geklagt hat

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung eines (Teil-)Rechtsnachfolgers eines Patentinhabers an der Erhebung einer gegen einen Patentverletzer gerichteten Klage aufgrund einer durch den Rechtsvorgänger anhängig gemachten Klage

  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Eigene Klage des ausschließlichen Lizenznehmers während der Rechtshängigkeit einer Klage des Patentinhabers - Wundverband

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinderung eines (Teil-)Rechtsnachfolgers eines Patentinhabers an der Erhebung einer gegen einen Patentverletzer gerichteten Klage aufgrund einer durch den Rechtsvorgänger anhängig gemachten Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Patentverletzungsklage und die Einräumung einer Lizenz am Klagepatent

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lizenzinhaber kann bei Rechtshängigkeit einer Klage des Patentinhabers an eigener Klage gehindert sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sperrwirkung einer Klage des Patentinhabers für Klage des Lizenznehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 860
  • GRUR 2013, 1269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.01.1960 - I ZR 100/58
    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12
    a) Dieselbe Streitsache im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn derselbe objektive Streitgegenstand von einer oder gegen eine Partei geltend gemacht wird, die an die Rechtskraft einer Entscheidung im bereits rechtshängigen Rechtsstreit gebunden ist (BGH, Urteil vom 5. Januar 1960 - I ZR 100/58, GRUR 1960, 379, 380 - Zentrale).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12
    Die letzteren Ansprüche sind mangels einer in den Klageantrag aufgenommenen zeitlichen Beschränkung auch für die Zukunft geltend gemacht worden (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 70 f. - Taxameter).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12
    Anders als bei der Veräußerung des Patents verliert der Patentinhaber nicht seine Sachlegitimation, wenn er einem Lizenznehmer am Patent eine ausschließliche Lizenz einräumt, sondern bleibt neben diesem zur Geltendmachung der in §§ 139 ff. des Patentgesetzes vorgesehenen Ansprüche befugt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 15 f. - Tintenpatrone II; Urteil vom 5. April 2011 - X ZR 86/10, BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 25 ff. - Tintenpatrone).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12
    Anders als bei der Veräußerung des Patents verliert der Patentinhaber nicht seine Sachlegitimation, wenn er einem Lizenznehmer am Patent eine ausschließliche Lizenz einräumt, sondern bleibt neben diesem zur Geltendmachung der in §§ 139 ff. des Patentgesetzes vorgesehenen Ansprüche befugt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 15 f. - Tintenpatrone II; Urteil vom 5. April 2011 - X ZR 86/10, BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 25 ff. - Tintenpatrone).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12
    Anders als bei der Veräußerung des Patents verliert der Patentinhaber nicht seine Sachlegitimation, wenn er einem Lizenznehmer am Patent eine ausschließliche Lizenz einräumt, sondern bleibt neben diesem zur Geltendmachung der in §§ 139 ff. des Patentgesetzes vorgesehenen Ansprüche befugt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 Rn. 15 f. - Tintenpatrone II; Urteil vom 5. April 2011 - X ZR 86/10, BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 25 ff. - Tintenpatrone).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone I; BGHZ 189, 112 = GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker; GRUR 2013, 1269 Rn. 12 - Wundverband) verliert der Patentinhaber mit der Vergabe einer ausschließlichen Lizenz nicht notwendigerweise seine materiellen Ansprüche aus dem lizenzierten Schutzrecht.

    Dem Patentinhaber stehen ferner auch dann eigene Ansprüche zu, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen (BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; BGH, GRUR 2013, 1269 Rn. 12 - Wundverband).Letzteres ist bejaht worden, wenn der Patentinhaber vom Lizenznehmer die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann, deren Höhe vom Umsatz abhängig ist (BGHZ 118, 394, 399 = GRUR 1992, 697 - ALF; BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker), oder wenn als Gegenleistung für die Lizenzvergabe eine Warenbezugsverpflichtung vereinbart worden ist (BGHZ 176, 311 Rn. 26 ff. - Tintenpatrone I; BGHZ 189, 112 Rn. 13 - Cinch-Stecker; BGHZ 192, 245 Rn. 15 - Tintenpatrone II) oder wenn der Patentinhaber als alleiniger Gesellschafter des Lizenznehmers an dessen Gewinn partizipiert (BGHZ 189, 112 Rn. 16 ff. - Cinch-Stecker).

    Anders als bei der Veräußerung des Patents verliert der Patentinhaber unter den vorgenannten Voraussetzungen damit nicht seine Sachlegitimation, wenn er einem Lizenznehmer am Patent eine ausschließliche Lizenz einräumt, sondern bleibt neben diesem zur Geltendmachung der in §§ 139 ff. PatG vorgesehenen Ansprüche befugt (BGH, GRUR 2013, 1269 Rn. 12 - Wundverband).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Auch ist der ausschließliche Lizenznehmer (Teil-) Rechtsnachfolger des Patentinhabers i.S.v. § 265 ZPO, wenn die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz vor Eintritt der Rechtskraft, jedoch nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfolgt (BGH, GRUR 2013, 1269, 1270 - Wundverband).
  • BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21

    Polsterumarbeitungsmaschine

    a) Wie die Revision im Ansatz zu Recht geltend macht, begründet eine Benutzung der geschützten Erfindung allerdings nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie während der Laufzeit des Patents begangen worden ist (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, BGHZ 159, 66 = GRUR 2004, 755 Rn. 25 - Taxameter; Urteil vom 19. Februar 2013 - X ZR 70/12, GRUR 2013, 1269 Rn. 17 - Wundverband; Urteil vom 9. Juni 2020 - X ZR 142/18, GRUR 2020, 986 Rn. 21 - Penetrometer).
  • OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17

    Verpackung für Rauchwaren - Patentverletzungsverfahren: Materiellrechtliche

    Der ausschließliche Lizenznehmer hat dabei zwar oft das überwiegende oder gar alleinige Interesse an der Abwehr von Rechtsverletzungen und am Ausgleich durch Schadensersatz; dem Schutzrechtsinhaber können aber eigene Ansprüche insbesondere dann zustehen, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernd materielle Vorteile erwachsen, etwa wenn er an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer partizipiert (st. Rpsr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 182/90, BGHZ 118, 394 = GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Urteil vom 19. Februar 2013 - X ZR 70/12, GRUR 2013, 1269, Rn. 12 - Wundverband, mwN).

    Mit der Einräumung einer ausschließlichen Lizenz können Patentinhaber und Inhaber der ausschließlichen Lizenz an dem Patent unabhängig voneinander gegen Verletzungen des Schutzrechts vorgehen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1269, Rn. 12 - Wundverband).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und

    Hat der Schutzrechtsinhaber das streitgegenständliche Schutzrecht lizenziert, ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit in der Regel gegeben, wenn dem Schutzrechtsinhaber aus der Lizenzvergabe fortdauernd materielle Vorteile erwachsen, so dass die Schutzrechtsverletzung kausal für eine Vermögenseinbuße beim Schutzrechtsinhabers ist bzw. sein kann (BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2011, 711 - Cinch-Stecker; BGH, GRUR 2012, 430 Tintenpatrone II; BGH, GRUR 2013, 1269 - Wundverband; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2018, 34555 - Papierrollensäge).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Auch ist der ausschließliche Lizenznehmer (Teil-) Rechtsnachfolger des Patentinhabers i.S.v. § 265 ZPO, wenn die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz vor Eintritt der Rechtskraft, jedoch nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfolgt (BGH, GRUR 2013, 1269, 1270 - Wundverband).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 4 U 359/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf 1.6 mit einem Motor der

    Voraussetzung für die anderweitige Rechtshängigkeit i. S. v. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist in subjektiver Hinsicht, dass die Parteien identisch sind oder es sich um Personen handelt, auf die sich nach §§ 325 - 327 ZPO die subjektive Rechtskraft erstrecken kann (BGH NJW 2001, 3713, 3714; BGH GRUR 2013, 1269 Rn. 16 - Wundverband ; Zöller-Greger, 33. Aufl., § 261 Rn. 7; MüKo ZPO / Becker-Eberhard, 6. Aufl., § 261 Rn. 50 ff.) und in objektiver Hinsicht, dass die "Streitsache" identisch ist, es sich also um denselben Streitgegenstand handelt (BGH NJW 2001, 3713, 3714; BGH GRUR 2013, 1269 Rn. 17).
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