Rechtsprechung
BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 StGB; § 67 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zeitpunkt der früheren Verurteilung: letzte tatrichterlicher Sachentscheidung zur Schuld- und Straffrage; Unterbringungsanordnung als solche Entscheidung: Reihenfolge der Vollstreckung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 55 Abs 1 S 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 1 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Zurückverweisung bei Entscheidung über ein hinzuverbundenes Verfahren und erstmals getroffener Unterbringungsanordnung - Wolters Kluwer
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Einlegung eines Rechtsmittels
- rewis.io
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Zurückverweisung bei Entscheidung über ein hinzuverbundenes Verfahren und erstmals getroffener Unterbringungsanordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 S. 2
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Einlegung eines Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.04.2013 - 115 KLs 14/12
- BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 242
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des …
Gewalt oder Drohung müssen dabei vom Täter als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/13, NStZ 2013, 648; Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365, 366). - BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden …
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die nunmehr erforderliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475, und vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243, jew. mwN). - BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen …
Für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift ist der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage maßgebend, auch wenn eine Sache nach (teilweiser) Aufhebung einer ersten Verurteilung vom Revisionsgericht zurückverwiesen worden ist (s. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243; ferner BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ-RR 2013, 7;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 37 f.).
- BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem …
Dabei kommt es auf das letzte Urteil des früheren Verfahrens an, in dem noch eine tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- und Straffrage getroffen worden ist (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 176/15; Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41). - BGH, 03.06.2015 - 4 StR 176/15
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderlicher Härteausgleich)
Anders ist es lediglich hinsichtlich der Vollstreckungssituation für eine schon im ersten tatrichterlichen Urteil nach § 55 StGB gesamtstrafenfähige Entscheidung; für deren Beurteilung ist der Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Entscheidung maßgeblich (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243). - BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung …
a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106; vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN). - BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19
Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des …
a) Der darauf gerichtete, mit der Urteilsurkunde verbundene Berichtigungsbeschluss des Landgerichts (Band III Blatt 576 ff. der Akten) ist unwirksam, weil das Verkündungsversehen bezüglich dieses Teils der Straffrage (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13 Rn. 8) nicht offensichtlich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16 Rn. 16-20 mwN, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 6;… Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 580/18 Rn. 3 …und vom 4. Juli 2019 - 5 StR 154/19 Rn. 6 f.). - BGH, 16.10.2019 - 2 StR 342/19
Aufhebung von Gesamtstrafenaussprüchen; Zäsurwirkung von Vorverurteilungen
Für die Frage, ob und wann früher eine Gesamtstrafenbildung möglich gewesen wäre, ist die letzte tatrichterliche Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage maßgeblich (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 1233). - BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; letzte tatrichterliche …
Denn für die Auslegung der Worte "vor der früheren Verurteilung begangen" kommt es auf die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage an; relevant ist daher sogar eine bloße Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn sie aufgrund einer tatgerichtlichen Verhandlung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, aaO Rn. 6). - OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 3 Ss 18/21
Gesamtstrafenbildung und Verschlechterungsverbot
Eine Gesamtstrafe mit einer Strafe wegen einer erst in diesem Zeitraum begangenen Straftat bleibt ebenfalls möglich (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 242). - BGH, 16.03.2021 - 2 StR 37/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenbildung nach …