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   BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13   

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BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13 (https://dejure.org/2015,4960)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - V ZR 278/13 (https://dejure.org/2015,4960)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - V ZR 278/13 (https://dejure.org/2015,4960)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
    Der Hinweis hätte so erteilt werden müssen, dass die Klägerin daraus hätte ersehen können, welchen fehlenden Sachvortrag das Berufungsgericht als entscheidungserheblich ansah; zudem hätte ihr danach die Möglichkeit eröffnet werden müssen, ihr Vorbringen zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
    Der Hinweis hätte so erteilt werden müssen, dass die Klägerin daraus hätte ersehen können, welchen fehlenden Sachvortrag das Berufungsgericht als entscheidungserheblich ansah; zudem hätte ihr danach die Möglichkeit eröffnet werden müssen, ihr Vorbringen zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
    Ein solcher Vermerk genügt zudem nicht den sich aus § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO ergebenden Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 7).
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