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BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO, § 310 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 ZPO, § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139 Abs. 1; ZPO § 139 Abs. 4 S. 2
Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.06.2012 - 22 O 14/12
- KG, 02.10.2013 - 26 U 199/12
- BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten …
Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
Der Hinweis hätte so erteilt werden müssen, dass die Klägerin daraus hätte ersehen können, welchen fehlenden Sachvortrag das Berufungsgericht als entscheidungserheblich ansah; zudem hätte ihr danach die Möglichkeit eröffnet werden müssen, ihr Vorbringen zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320). - BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …
Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
Der Hinweis hätte so erteilt werden müssen, dass die Klägerin daraus hätte ersehen können, welchen fehlenden Sachvortrag das Berufungsgericht als entscheidungserheblich ansah; zudem hätte ihr danach die Möglichkeit eröffnet werden müssen, ihr Vorbringen zu ergänzen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320). - BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10
Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen …
Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
Ein solcher Vermerk genügt zudem nicht den sich aus § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO ergebenden Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 7).