Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7214
BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19 (https://dejure.org/2019,7214)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 StR 6/19 (https://dejure.org/2019,7214)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19 (https://dejure.org/2019,7214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 2 StPO
    Anforderungen an die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels (kein Formerfordernis; mündliche Erteilung; Nachweis durch anwaltliche Versicherung; Widerruf der Ermächtigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Rücknahme einer Revision des Angeklagten gegen ein landgerichtliches Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 ; StPO § 302 Abs. 2
    Wirksame Rücknahme einer Revision des Angeklagten gegen ein landgerichtliches Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision zurückgenommen, ist zurückgenommen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16

    Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
    Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 20. Februar 2017 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488).

    Es besteht kein Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln, die vor dem Hintergrund des von der Verteidigerin beigebrachten Schreibens an den Mandanten vom 1. November 2018 (Sachakte Band III, S. 31) ein schlüssiges Bild ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2005 3 StR 12/05, NStZ 2005, 583; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 14. Mai 1992 1 StR 264/92, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).

    Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186 und vom 8. Oktober 2015 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).

  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 12/05

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Aufhebung einer fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
    Es besteht kein Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln, die vor dem Hintergrund des von der Verteidigerin beigebrachten Schreibens an den Mandanten vom 1. November 2018 (Sachakte Band III, S. 31) ein schlüssiges Bild ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2005 3 StR 12/05, NStZ 2005, 583; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 14. Mai 1992 1 StR 264/92, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
    Es besteht kein Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln, die vor dem Hintergrund des von der Verteidigerin beigebrachten Schreibens an den Mandanten vom 1. November 2018 (Sachakte Band III, S. 31) ein schlüssiges Bild ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2005 3 StR 12/05, NStZ 2005, 583; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 14. Mai 1992 1 StR 264/92, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15

    Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
    Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186 und vom 8. Oktober 2015 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).
  • BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16

    Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
    Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 20. Februar 2017 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 61/18

    Rechtsmittelrücknahmeerklärung des Angeklagten (Wirksamkeit; Fähigkeit zur

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
    Da der Angeklagte durch das Schreiben vom 4. Dezember 2018 die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel gezogen hat, ist die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2018 3 StR 61/18, NStZ-RR 2018, 290, 291).
  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19

    Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision

    Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. August 2016 - 2 StR 267/16) und stellt die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest, da die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel gezogen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19 mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19

    Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame

    Da die Frage, ob eine wirksame Revisionsrücknahme vorliegt, von den Verfahrensbeteiligten unterschiedlich beurteilt wird, ist die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19; Beschluss vom 2. Juli 2019 - 2 StR 570/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht