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   BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18   

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https://dejure.org/2019,5141
BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18 (https://dejure.org/2019,5141)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2019 - 5 StR 513/18 (https://dejure.org/2019,5141)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 5 StR 513/18 (https://dejure.org/2019,5141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der Unterzeichnung des Urteils für die Einreichung des Urteils innerhalb der Frist zu den Akten

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der Unterzeichnung des Urteils für die Einreichung des Urteils innerhalb ...

  • rewis.io

    Unterzeichnung des Strafurteils: Fehlerhafter Verhinderungsvermerk betreffend einen Richter auf Probe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 ; StPO § 275 Abs. 2 S. 2
    Feststellung einer tatsächlichen Verhinderung eines Richters auf Probe an der Unterzeichnung des Urteils für die Einreichung des Urteils innerhalb der Frist zu den Akten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 300
  • NStZ-RR 2019, 157
  • StV 2020, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06

    Verhinderung an der Unterschrift des Urteils (Richter auf Probe; Verwendung bei

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt daraufhin, dass er das Urteil deshalb noch unterschreiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 294/06, NStZ-RR 2007, 88; Beschluss vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 5 StR 513/18
    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt daraufhin, dass er das Urteil deshalb noch unterschreiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 294/06, NStZ-RR 2007, 88; Beschluss vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Zudem hatte sie auf eine weitere Anklage gegen den Angeklagten vom 16. November 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und darauf hingewiesen, dass der Angeklagte am 30. April 2018 vom Landgericht unter anderem wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Besitzes einer verbotenen Waffe (Stahlrute) und Betäubungsmittelhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden sei; diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Februar 2019 (Az.: 5 StR 513/18) wegen eines fehlerhaften Verhinderungsvermerks (Verstoß gegen § 275 Abs. 1, Abs. 2 StPO) aufgehoben.
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
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