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   BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53   

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BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53 (https://dejure.org/1953,665)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1953 - 3 StR 42/53 (https://dejure.org/1953,665)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1953 - 3 StR 42/53 (https://dejure.org/1953,665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 119
  • NJW 1953, 869
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Wer dem Dieb ohne Vorteilsabsicht beim Absatz hilft, darf nur nach der milderen Strafdrohung des § 257 StGB und nicht wagen Beihilfe zur Unterschlagung bestraft werden (vgl. BGHSt 2, 362; 4, 122) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53].
  • BGH, 15.01.1963 - 1 StR 478/62

    Verwicklung eines Ministers in die "Call-Girl-Affäre" - Führen des

    Das Landgericht wird außerdem die Anwendbarkeit des § 187 a StGB zu prüfen und dabei die Entscheidung BGHSt 4, 119 zu beachten haben.
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, setzt § 187 a StGB nicht voraus, dass der Täter selbst aus einem politischen Beweggrund handelt (BGHSt 4, 119 [121]).
  • BGH, 28.03.1956 - 5 StR 592/55

    Beweggründe der üblen Nachrede im Zusammenhang mit der Stellung eines Beleidigten

    Richtig ist, daß es keine politischen Beweggründe zu sein brauchen, sondern daß auch z.B. geschäftliche Beweggründe genügen (BGHSt 4, 119); auch hier kann der vom Gesetz geforderte Zusammenhang mit der politischen Stellung des Beleidigten vorliegen.
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

    Sachliche Begünstigung kann durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen begangen werden, falls dies auch in der Absicht geschieht, den Dieb vor der Entziehung der Sachen zu sichern (BGHSt 2, 362; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; BGH Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 36/54 -).
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54

    Rechtsmittel

    § 187 a StGB setzt voraus, dass der Täter aus Beweggründen handelt, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen; der blosse Vorsatz genügt hinsichtlich dieser Merkmale nicht (BGHSt 4, 119).
  • BGH, 26.03.1968 - VI ZR 142/66

    Sachliche Begünstigung durch Barabheben der durch die Vortaten erlangten Mittel -

    Die nach der Absicht der Beklagten zu sichernden Vorteile waren auch unmittelbar durch die Straftat erlangt (vgl. Schönke/Schröder a.a.O. § 257, 37); unmittelbar aus der Vortat stammender Vorteil war nicht nur die Forderung des Hans Wi. gegen die Bezirks Sparkasse He., sondern auch das darauf abgehobene Bargeld (vgl. BGHSt 2, 263 [BGH 13.03.1952 - 3 StR 59/52]; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; OLG Hamm HESt 2, 35; Schönke/Schröder a.a.O.; Schwarz/Dreher StGB 28. Aufl. § 257).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 379/66

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Vollrausches - Rüge einer Verletzung des

    Nur soviel sei bemerkt: Zwar kann eine sachliche Begünstigung auch durch Mitwirken zum Absatz der durch ein Verbrechen oder Vergehen erlangten Sachen begangen werden, jedoch muß dies in der Absicht geschehen, den Vortäter hierdurch vor einer Entziehung durch den Eigentümer oder die Obrigkeit zu bewahren (BGHSt 2, 362; 4, 122) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53].
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Der Täter muss aus Beweggründen handeln, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen; der blosse Vorsatz genügt also hinsichtlich dieses Merkmals nicht (BGHSt 4, 119).
  • BGH, 21.05.1969 - 2 StR 182/69

    Fehlen notwendiger Feststellungen zur inneren Tatseite - Gegenstand der

    Sollte nach dem Ergebnis der neuen Hauptverhandlung eine Verurteilung des Angeklagten nach § 259 StGB ausscheiden, so ist zu prüfen, ob er sich der Begünstigung nach § 257 StGB schuldig gemacht hat (vgl. BGHSt 2, 362; 4, 122) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53].
  • BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53

    Rechtsmittel

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