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   BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62   

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BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62 (https://dejure.org/1963,6102)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1963 - 1 StR 539/62 (https://dejure.org/1963,6102)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1963 - 1 StR 539/62 (https://dejure.org/1963,6102)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen Vorteilsgewährung - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch die Ablehnung von Beweisanträgen - Erheblichkeit eines Beweisantrages im Strafprozess - Bevorzugte Berücksichtigung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Daß ein solcher Schluß regelmäßig verfehlt wäre, ergibt sich schon aus der Rechtsprechung, nach der es für den Tatbestand des § 333 StGB nicht erforderlich ist, daß der Vorteilsempfänger wirklich gewillt ist, die pflichtwidrige Handlung zu begehen (BGHSt 15, 88) oder auch nur daß der Beamte den Willen des Vorteilsgebers erkennt, ihn zu einer pflichtwidrigen Handlung zu bestimmen (BGHSt 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]).

    Daß die Strafkammer in der Hilfsbegründung zu einigen Freisprüchen von der unrichtigen Rechtsansicht ausgegangen ist, für die aktive Bestechung sei es erforderlich, daß der Vorteilsempfänger die Bestechungsabsicht erkannt habe (vgl. hierzu BGHSt 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]), beschwert den Angeklagten nicht, hatte jedenfalls auf die Verurteilung in anderen Fällen keinen Einfluß zum Nachteil der Angeklagten.

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Pflichtwidrig ist es vielmehr bereits, wenn sich der Beamte zwar innerhalb seines Ermessens hält, aber sich hierbei nicht allein von sachlichen Gründen leiten läßt, sondern auch von der Rücksicht auf einen erhaltenen oder ihm versprochenen Vorteile Auf die Erwägungen, die ihn zu seiner Entscheidung geführt haben, kommt es also an, nicht aber darauf, ob vielleicht auch ein nichtbestochener Beamter zu derselben Entscheidung gekommen wäre (BGHSt 15, 239, 242, 247 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; RGSt 26, 194, 197; 74, 251).

    Es genügt, daß sich nach dem Willen der Angeklagten die Zuwendungen auf die Tätigkeit der Beamten in einem bestimmten amtlichen Pflichtenkreis bezogen und daß die Handlung, die sie als Gegenleistung für die Zuwendungen erbringen sollten, eindeutig eine Verletzung der Amtspflichten enthielt (vgl. BGHSt 15, 217, 223 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; BGH Urt. v. 25. Juli 1961 - 1 StR 125/61).

  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 567/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Im Ergebnis gilt das auch für die Ablehnung des Beweisangebots zu Ziff. 3. Die Prüfung, ob eine Beweistatsache unerheblich und damit im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO für die Entscheidung ohne Bedeutung ist, obliegt dem Tatrichter als Teil der ihm zustehenden Beweiswürdigung (RGSt 29, 368, 369; 63, 329, 230; BGH Urt. v. 24. November 1959 - 1 StR 567/59).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Daß ein solcher Schluß regelmäßig verfehlt wäre, ergibt sich schon aus der Rechtsprechung, nach der es für den Tatbestand des § 333 StGB nicht erforderlich ist, daß der Vorteilsempfänger wirklich gewillt ist, die pflichtwidrige Handlung zu begehen (BGHSt 15, 88) oder auch nur daß der Beamte den Willen des Vorteilsgebers erkennt, ihn zu einer pflichtwidrigen Handlung zu bestimmen (BGHSt 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Es genügt, daß sich nach dem Willen der Angeklagten die Zuwendungen auf die Tätigkeit der Beamten in einem bestimmten amtlichen Pflichtenkreis bezogen und daß die Handlung, die sie als Gegenleistung für die Zuwendungen erbringen sollten, eindeutig eine Verletzung der Amtspflichten enthielt (vgl. BGHSt 15, 217, 223 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; BGH Urt. v. 25. Juli 1961 - 1 StR 125/61).
  • BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60
    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Es genügt, daß sich nach dem Willen der Angeklagten die Zuwendungen auf die Tätigkeit der Beamten in einem bestimmten amtlichen Pflichtenkreis bezogen und daß die Handlung, die sie als Gegenleistung für die Zuwendungen erbringen sollten, eindeutig eine Verletzung der Amtspflichten enthielt (vgl. BGHSt 15, 217, 223 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; BGH Urt. v. 25. Juli 1961 - 1 StR 125/61).
  • BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61

    Aktive teilweise fortgesetzte Bestechung eines Beamten - Anregung zum

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Es genügt, daß sich nach dem Willen der Angeklagten die Zuwendungen auf die Tätigkeit der Beamten in einem bestimmten amtlichen Pflichtenkreis bezogen und daß die Handlung, die sie als Gegenleistung für die Zuwendungen erbringen sollten, eindeutig eine Verletzung der Amtspflichten enthielt (vgl. BGHSt 15, 217, 223 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; BGH Urt. v. 25. Juli 1961 - 1 StR 125/61).
  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Pflichtwidrig ist es vielmehr bereits, wenn sich der Beamte zwar innerhalb seines Ermessens hält, aber sich hierbei nicht allein von sachlichen Gründen leiten läßt, sondern auch von der Rücksicht auf einen erhaltenen oder ihm versprochenen Vorteile Auf die Erwägungen, die ihn zu seiner Entscheidung geführt haben, kommt es also an, nicht aber darauf, ob vielleicht auch ein nichtbestochener Beamter zu derselben Entscheidung gekommen wäre (BGHSt 15, 239, 242, 247 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; RGSt 26, 194, 197; 74, 251).
  • RG, 13.11.1894 - 3716/94

    Ist, wenn einem Beamten behufs Beeinflussung des ihm zustehenden Ermessens Geld

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Pflichtwidrig ist es vielmehr bereits, wenn sich der Beamte zwar innerhalb seines Ermessens hält, aber sich hierbei nicht allein von sachlichen Gründen leiten läßt, sondern auch von der Rücksicht auf einen erhaltenen oder ihm versprochenen Vorteile Auf die Erwägungen, die ihn zu seiner Entscheidung geführt haben, kommt es also an, nicht aber darauf, ob vielleicht auch ein nichtbestochener Beamter zu derselben Entscheidung gekommen wäre (BGHSt 15, 239, 242, 247 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; RGSt 26, 194, 197; 74, 251).
  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

    Auszug aus BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62
    Im Ergebnis gilt das auch für die Ablehnung des Beweisangebots zu Ziff. 3. Die Prüfung, ob eine Beweistatsache unerheblich und damit im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO für die Entscheidung ohne Bedeutung ist, obliegt dem Tatrichter als Teil der ihm zustehenden Beweiswürdigung (RGSt 29, 368, 369; 63, 329, 230; BGH Urt. v. 24. November 1959 - 1 StR 567/59).
  • RG, 21.11.1929 - III 996/29

    Kann die Untauglichkeit eines Zeugen schon aus seiner nahen Verwandtschaft zum

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